Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/14: Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes im Rahmen der Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 39 Seiten

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2 Das heutige System der Jahrespauschale in Form der Klebevignette

Die Vignette hat grundsätzlich eine einzige Funktion. Mit ihr können die Fahrzeugführerinnen und -führer den Nachweis erbringen, dass sie die Abgabe für das jeweilige Fahrzeug bezahlt haben. Im Bereich der Strassenfiskalität werden europaweit zurzeit vier Nachweisvarianten angewendet:

- Formular (analog pauschale Schwerverkehrsabgabe für ausländische Fahrzeu-

ge): ein Formular mit Nachweis der Bezahlung (Stempel/Unterschrift) muss im Fahrzeug mitgeführt werden.

- Sichtbar angebrachte Quittung (Vignettenaufkleber): als Quittung für die bezahl-

te Abgabe dient ein Aufkleber, der gut sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht wird.

- Eintrag in Datenbank (elektronische Vignette): die Bezahlung der Abgabe wird

in einer Datenbank registriert, wobei das Kontrollschild als Identifikation dient.

- Im Fahrzeug installiertes Gerät (analog LSVA): im Fahrzeug wird entweder ein

kleines Gerät ("TAG") oder ein Datenaufzeichnungsgerät (OBU) eingebaut. Auf den "TAG" wird ein Guthaben aufgeladen, bei welchem bei der Benützung der Autobahn ein gewisser Betrag abgebucht wird. Mit dem OBU werden die Kilometerleistungen des Fahrzeugs automatisch aufgezeichnet. Die Gebühr wird nach der Benützung der Strasse bezahlt. Beide Geräte können elektronisch von aussen ausgelesen werden.

Die Schweiz hat sich 1985 für den Vignettenaufkleber als Nachweis der Bezahlung der Nationalstrassenabgabe entschieden. Das System der heutigen Vignette stützt sich auf die Jahrespauschale und den im Vergleich zu den ausländischen Autobahngebühren niedrigen Preis. Die Berechtigung zum Befahren der abgabepflichtigen Nationalstrassen (Autobahnen und Autostrassen) wird in Form eines Aufklebers erworben. Er ist in der Handhabung einfach und wird von den Fahrzeugführerinnen und -führern akzeptiert (vgl. Kapitel 3.2). Im Hinblick auf allfällige Preiserhöhungen, neue Tarifstrukturen, moderne Vertriebsformen (Internet, Mobiltelefonie, etc.) und automatisierte Kontrollen ist das System jedoch unflexibel.

Im Jahr 2009 wurden rund 8,76 Millionen Vignetten verkauft. Das Vertriebsnetz im Inland ist flächendeckend und wird durch die Kantone betrieben (5,32 Millionen Vignetten; die bekannten Verkaufsstellen sind u.a. Garagen, Tankstellen, Post usw.). Im Ausland ist das Verkaufsnetz hingegen noch ausbaufähig (1,57 Millionen Vignetten, vorwiegend Automobilclubs, Touristenorganisationen usw.). An der Grenze wurden durch die Zollverwaltung total 1,87 Millionen Vignetten verkauft, was hingegen zeitweise zu starken Verkehrsbehinderungen führte. Die Bruttoeinnahmen beliefen sich im Jahre 2009 auf rund 359 Millionen Franken, wovon die jährlichen Betriebskosten mit rund 41 Millionen Franken zu Buche schlagen. Die Betriebskosten setzen sich zusammen aus den Verwaltungskosten inklusive Druckkosten (10,6 Millionen Franken) und den Aufwandentschädigungen für die Vertreiber im Inland (23,7 Millionen Franken) und im Ausland (6,7 Millionen Franken).

Die Einhaltung der Vignettenpflicht kann nur im ruhenden Verkehr im unmittelbaren Bereich der abgabepflichtigen Strassen, an den Autobahnzollstellen, Raststätten und -plätzen sowie bei Anschlüssen kontrolliert werden. Das Risiko, in eine solche Kontrolle zu geraten, ist gering, zumal spezifische Vignettenkontrollen sowohl von der Zollverwaltung wie auch von der Polizei nur selten durchgeführt werden. Oftmals wird anlässlich einer normalen Zoll- oder einer Strassenverkehrskontrolle festgestellt, dass die Autobahn/Autostrasse ohne Vignette befahren wurde. So wurden im Jahre 2009 schweizweit über 19'000 Bussen wegen Fahren ohne Vignette ausge-