Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/14: Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes im Rahmen der Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 39 Seiten

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7.4.7 Inkraftsetzungszeitpunkt

Der Bundesrat wird die Gesetzesänderungen erst dann in Kraft setzen, wenn die Rückstellung der zweckgebundenen Mittel der SFSV unter den Betrag von einer Milliarde fällt.

8 Jahresvignette und Zweimonatsvignette in Form der e-Vignette

8.1 Fakten

8.1.1 Abgabeform

Bei der e-Vignette wird die Kontrollschildnummer in einer Datenbank registriert. Diese Registrierung entspricht dem Erwerb einer „virtuellen Vignette“. Das System der e-Vignette beruht auf einem Hintergrundsystem, in dem der Nachweis einer gültigen Berechtigung elektronisch gespeichert wird. Ein Datensatz besteht u.a. aus dem registrierten Kennzeichen und dem Gültigkeitszeitraum, für den dieses Kennzeichen freigeschaltet wurde. Die Datensätze werden dynamisch in Echtzeit erzeugt. Wird eine Registrierung an einem Computer durchgeführt, der mit dem Hintergrundsystem verbunden ist, wird der Datensatz sofort nach der erfolgreichen Registrierung freigeschaltet, und die abgabepflichtigen Strassen können mit der jeweiligen Kontrollschildnummer befahren werden.

Die Jahresvignette ist im Gegensatz zu heute vom 1. Januar bis zum 31. Dezember gültig. Eine zweimonatige Übergangsfrist (1. Dezember - 31. Januar) ist nicht mehr notwendig, weil die Jahresvignette des Nachfolgejahres bereits eine gewisse Zeit im Voraus erworben werden kann. Nur die Zweimonatsvignette wird jahrübergreifend gültig sein (z.B. 15. Dezember bis 15. Februar). Die Abgabe für ein Jahr beträgt 100 Franken. Neben der Jahresvignette wird eine Zweimonatsvignette zum Preis von 40 Franken angeboten. Deren Gültigkeitsfrist beginnt mit dem Tag, der im Hintergrundsystem hinterlegt worden ist und endet nach zwei Monaten an dem Tag, der nach seiner Zahl dem ersten Tag der Frist entspricht (z.B. Beginn der Frist 15. März, Ablauf der Gültigkeitsdauer = 15. Mai). Fehlt jedoch dieser Tag im übernächsten Monat, so endet die Frist am letzten Tag dieses Monats (z.B. Beginn der Frist = 31. Juli, Ablauf der Gültigkeitsdauer = 30. September).

8.1.2 Verkauf

Der Verkauf kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen, z.B. per Internet, Automat, über eine bediente Verkaufsstelle (Garage, Post usw.) oder allenfalls per Einzahlungsschein. Mit der virtuellen Vignette entfällt somit der physische Vertrieb, was insbesondere den Verkauf im Ausland erleichtert. Zudem erübrigt sich das Aufkleben und Entfernen der Vignette.

In der heutigen modernen Zeit wird vor allem die Registratur über das Internet interessant. So kann die Fahrzeugführerin oder der -führer von jedem Computer mit Internetzugang zu jeder Tages- und Nachtzeit das eigene Kennzeichen für die Vignette registrieren lassen. Dies bedeutet einen fast flächendeckenden Vertrieb der Vignette ohne Vertriebskosten mit der Ausnahme der Kreditkartengebühr. Letztendlich basieren alle Vertriebsvarianten, ob Automat oder bedienter Verkauf, auf einem Onlinezugang und somit auf einem direkten Zugang auf das Hintergrundsystem.