Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/14: Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes im Rahmen der Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 39 Seiten

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Abbildung 1: Überblick über die Finanzierung der Verkehrssysteme Stufe Bund (Mittel-

fluss 2009)

Die strassenbezogenen Aufgaben werden vollumfänglich über die zweckgebundenen Einnahmen, die Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV), finanziert. Die finanziellen Mittel für den Schienenverkehr stammen sowohl aus der SFSV (beispielsweise „FinöV“ oder Abgeltungen für den Schienengüterverkehr) als auch aus dem allgemeinen Bundeshaushalt.

1.4 Spezialfinanzierung Strassenverkehr

Über die zweckgebundenen Mittel der SFSV werden Aufgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr finanziert (Art. 86 BV4).

Abbildung 2: SFSV (Nationalstrassenaufgaben blau umrandet) 4 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (BV; SR 101)