Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/14: Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes im Rahmen der Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 39 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 10Fedlex · Erläuternder Bericht
Abbildung 4: Strecken, die 2014 durch den „Neuen Netzbeschluss“ von den Kantonen an
den Bund übergehen sollen:
H21 Martigny - Gd. St-Bernard
H15 Schaffhausen - Thayngen
H6 Bern/Schönbühl - Biel
H20 Neuchâtel - Le Locle - Col des Roches H223 Spiez - Kandersteg
H509 Goppenstein - Gampel
H338 (Hirzel) Baar - Wädenswil
H394 Mendrisio - Stabio / Gaggiolo
H406, H13 Bellinzona - Locarno
H14 Grüneck - Meggenhus
Kantonale Autostrasse A53 Brüttisellen - Wetzikon - Rüti
Kantonale Autostrasse A53 Rüti ZH - Reichenburg
H8 St. Gallen - Winkeln - Appenzell
H18 Delémont Est - Hagnau
H17 Niederurnen - Glarus
H2 Pratteln - Liestal - Sissach
H5 Aarau - Aarau-Ost
H417, H3 Thusis - Silvaplana
H10 Thielle - Murten
Aus der Aufnahme dieser Strassen resultieren für den Bund Mehrkosten für Betrieb und Unterhalt sowie für den Ausbau im Umfang von jährlich rund 305 Millionen Franken. Im Hinblick auf die oben geschilderte Entwicklung der SFSV und die zu erwartenden Engpässe in der Finanzierung der Strassenverkehrsinfrastrukturen war es aber für den Bundesrat von allem Anfang an eine zwingende Vorgabe, dass diese Erweiterung des Nationalstrassennetzes für den Bundeshaushalt (und damit für die SFSV) haushaltneutral verläuft, sei es durch Abwälzung der Kosten auf die Kantone, sei es durch eine entsprechende Erhöhung der Einnahmen.
Die Vernehmlassung zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz wurde vom 2. Juli 2008 bis 15. Oktober 2008 durchgeführt. Vorgesehen war in dieser Vorlage die vollumfängliche Kompensation der Aufwendungen für Betrieb, Unterhalt und Ausbau der übertragenen Strecken durch diejenigen Kantone, welche Strassen an den Bund abtreten. Die Konsultierten sprachen sich mehr-