Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/14: Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes im Rahmen der Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 39 Seiten

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Abbildung 4: Strecken, die 2014 durch den „Neuen Netzbeschluss“ von den Kantonen an

den Bund übergehen sollen:

H21 Martigny - Gd. St-Bernard

H15 Schaffhausen - Thayngen

H6 Bern/Schönbühl - Biel

H20 Neuchâtel - Le Locle - Col des Roches H223 Spiez - Kandersteg

H509 Goppenstein - Gampel

H338 (Hirzel) Baar - Wädenswil

H394 Mendrisio - Stabio / Gaggiolo

H406, H13 Bellinzona - Locarno

H14 Grüneck - Meggenhus

Kantonale Autostrasse A53 Brüttisellen - Wetzikon - Rüti

Kantonale Autostrasse A53 Rüti ZH - Reichenburg

H8 St. Gallen - Winkeln - Appenzell

H18 Delémont Est - Hagnau

H17 Niederurnen - Glarus

H2 Pratteln - Liestal - Sissach

H5 Aarau - Aarau-Ost

H417, H3 Thusis - Silvaplana

H10 Thielle - Murten

Aus der Aufnahme dieser Strassen resultieren für den Bund Mehrkosten für Betrieb und Unterhalt sowie für den Ausbau im Umfang von jährlich rund 305 Millionen Franken. Im Hinblick auf die oben geschilderte Entwicklung der SFSV und die zu erwartenden Engpässe in der Finanzierung der Strassenverkehrsinfrastrukturen war es aber für den Bundesrat von allem Anfang an eine zwingende Vorgabe, dass diese Erweiterung des Nationalstrassennetzes für den Bundeshaushalt (und damit für die SFSV) haushaltneutral verläuft, sei es durch Abwälzung der Kosten auf die Kantone, sei es durch eine entsprechende Erhöhung der Einnahmen.

Die Vernehmlassung zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz wurde vom 2. Juli 2008 bis 15. Oktober 2008 durchgeführt. Vorgesehen war in dieser Vorlage die vollumfängliche Kompensation der Aufwendungen für Betrieb, Unterhalt und Ausbau der übertragenen Strecken durch diejenigen Kantone, welche Strassen an den Bund abtreten. Die Konsultierten sprachen sich mehr-