Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/14: Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes im Rahmen der Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 39 Seiten
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3.3.2.2 Mobile Vignettenkontrollequipen
Wie bei ausländischen Betreibern von abgabepflichtigen Autobahnen (Klebevignette, z.B. Österreich oder Slowenien) üblich, könnten im Landesinnern durch die Kantone mobile Vignettenkontrollequipen eingesetzt werden, welche mit eigenen Fahrzeugen spezifisch nur die Einhaltung der Abgabepflicht auf den Autobahnen / Autostrassen überprüfen. Österreich weist ein mit der Schweiz vergleichbares Autobahnnetz und eine in etwa gleich hohe Bevölkerungszahl aus. In unserem Nachbarland sind gegen 100 Vignettenkontrolleure mit 40 Fahrzeugen im Einsatz. Die österreichischen Kontrollequipen sprechen rund 70 Prozent der in Österreich jährlich 100'000 verhängten Bussen aus.
3.3.2.3 Automatische Vignettenkontrollen mittels Kameras
Der Nachweis der Bezahlung der Abgabe kann - wie in Kapitel 2 ausgeführt - in Form einer Klebevignette oder auch elektronisch mittels registrierter Kontrollschildnummer erbracht werden. Mit der heutigen Technik können sowohl Kontrollschildnummern wie auch die Klebevignetten automatisch kontrolliert werden, indem sie mit Hilfe spezieller Kameras von Schilderbrücken her aufgenommen und automatisch ausgewertet werden. So könnten an geographisch gut gelegenen Autobahnabschnitten solche Kontrollanlagen fix montiert werden (z.B. Belchen, Gotthard,
Egerkingen, Raum Zürich, Bern, Luzern, Graubünden, Genf/Lausanne). Nebenbei würden mobile Kontrollanlagen für einen gewissen Zeitraum (1-2 Wochen) an weiteren Autobahnabschnitten montiert und erhöhten dadurch die Kontrolldichte. Fahrzeuge ohne gültige Vignette würden vom Kontrollsystem automatisch erfasst. Für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge würde automatisch eine Busse erstellt, ausländische Kontrollschildnummern würden registriert und deren Fahrzeugführerinnen und -führer an der Grenze anlässlich der Ein- oder Ausreise gebüsst. Diese Art von Kontrollen beanspruchte im Vergleich zu den mobilen Vignettenkontrollen viel weniger Personal (vgl. Kapitel 3.3.2.2).
3.3.3 Fazit Kontrolle
Mit der Erhöhung der Jahresvignette und der Einführung einer zeitlichen Stückelung muss die Kontrolldichte auf jeden Fall erhöht werden. Andernfalls ist generell mit einer deutlichen Steigerung der Missbrauchsquote gegen 10 Prozent und daraus resultierenden Mindereinnahmen von schätzungsweise 70 Millionen Franken zu rechnen.
Am Beispiel Österreich können die Auswirkungen einer Intensivierung der Kontrollen und somit einer vermehrten Präsenz der Kontrollequipen verdeutlicht werden. Die bereits dazumal schon tiefe Missbrauchsquote von 4 Prozent konnte auf
1-2 Prozent gesenkt werden. Eine grössere Präsenz der Kontrollorgane wirkt präventiv und wird bei den Fahrzeugführerinnen und -führern wahrgenommen.
Soll die Abgabeerhebung weiterhin mittels Klebevignette erfolgen, so können grundsätzlich alle drei vorgestellten Kontrollarten umgesetzt werden. Die Varianten „Beibehaltung des bereits heute eingesetzten Kontrollpersonals“ und „Mobile Vignettenkontrollequipen“ können von den Kantonen relativ einfach realisiert werden. Sie sind jedoch personalintensiv. Bei der im NSAG vorgesehenen Bussenhöhe von 200 Franken könnte unter anderem der Einsatz von speziellen mobilen Vignettenkontrollequipen für die Kantone von Interesse sein. Je nach Grösse des jeweiligen Kantons bzw. Konkordats und dessen abgabepflichtigen Nationalstrassennetzes reichte bereits ein Team aus. Die Kontrollvariante „Automatische Vignettenkontrollen mittels Kameras“ wäre auch mit dem Erhebungssystem der Klebevignette möglich. Im Gegensatz zu den vorgenannten Varianten müsste jedoch bei diesem Kontrollregime ein elektronisches Hintergrundsystem schweizweit eingesetzt werden.