Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/14: Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes im Rahmen der Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 39 Seiten
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Anhang 2
13 Anhang 2
13.1 Fragebogen
Stellungnahme eingereicht durch:
Kanton: Partei: Verband, Organisation: Übrige: Adresse:
Die Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz kann nur umgesetzt werden, wenn die Finanzierung sichergestellt ist. Dazu muss in den Netzbeschluss ein entsprechendes rechtliches Junktim aufgenommen werden.
1. Sind Sie damit einverstanden, dass die Finanzierung über eine Erhöhung des
Vignettenpreises auf 100 Franken für die Jahresvignette bzw. 40 Franken für die Zweimonatsvignette erfolgt?
ja
nein
wenn Sie mit der Finanzierung über die Autobahnvignette nicht einverstanden sind:
2. Wie soll die Anpassung des Netzbeschlusses stattdessen finanziert werden?
Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags
Kompensation bei den Beiträgen des Bundes an die Kantone (Hauptstrassenbeiträge und nicht-werkgebundene Beiträge)
wenn Sie mit der Finanzierung über die Autobahnvignette einverstanden sind:
3. Mit welchem System soll die Abgabe erhoben werden?
Klebevignette
e-Vignette
wenn Sie die Klebevignette bevorzugen:
4. Soll die e-Vignette als zukünftiges Erhebungssystem trotzdem weiterverfolgt
werden?
ja, die Klebevignette soll nur als Übergangslösung verwendet werden nein, die Erhebung soll bis auf weiteres mittels Klebevignette erfolgen