Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/14: Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes im Rahmen der Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 39 Seiten
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Volkswirtschaftliche Auswirkungen
Die Erhöhung der Jahresabgabe sowie die zeitliche Stückelung führen bei den Wirtschaftsteilnehmern zu einer gewissen finanziellen Mehrbelastung. Dadurch steigt die Steuer- und Abgabenquote leicht an. Die Mehreinnahmen kommen jedoch dem Strassenverkehr und somit den direkt betroffenen Wirtschaftsteilnehmern zu Gute. Die Einnahmen der Nationalstrassenabgabe werden gestützt auf Artikel 86 Absatz 3 BV und nach den Bestimmungen des MinVG für Aufgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr verwendet.
7.1.7.2 Personelle Auswirkungen
auf den Bund / Kantone
Mit der zeitlichen Stückelung müssen zwingend die vignettenspezifischen Kontrollen durch die Zollverwaltung an der Grenze und durch die Kantone speziell im Landesinnern intensiviert werden. Je nach gewähltem Kontrollsystem (vgl. Kapitel 3.3.2) müssen keine zusätzlichen oder nur geringfügig mehr Personen eingesetzt werden.
7.1.7.3 Einmonatsvignette als Alternative?
Grundsätzlich bestünde die Möglichkeit, anstelle einer Zweimonatsvignette eine Vignette mit einer 1-monatigen Gültigkeitsdauer einzuführen. Slowenien, Ungarn, Tschechien sowie Slowakei kennen eine solche Vignettenkategorie.
Im Vergleich zu den erwarteten Einnahmen mit der Zweimonatsvignette (vgl. Kapitel 7.1.4) kann mit der Einführung einer Einmonatsvignette nur geringfügig mit Mehreinnahmen gerechnet werden. Eine überwiegende Mehrzahl der Fahrzeugführerinnen und -führer, welche sich für eine Kurzzeitvignette entscheiden, werden die Schweiz nur einmal pro Jahr bereisen. Die Anzahl verkaufter Vignetten steigt somit mit der Halbierung der Gültigkeitsfrist nur sehr marginal an.
Hingegen überwiegen die Nachteile einer Einmonatsvignette. Damit die Schweiz nicht zum billigen Transitland wird und die erforderlichen Mehreinnahmen beschafft werden können, muss die Kurzzeitvignette mindestens 40 Franken betragen. Ein derart hoher Abgabebetrag für einen Monat wird von den Touristen nicht mehr verstanden. Die Schweiz wäre mit einem Preisverhältnis zwischen der Jahres- (100 Franken) und einer Einmonatsvignette (40 Franken) mit 40 Prozent im europäischen Vergleich (12-31 Prozent, vgl. Kapitel 3.1) klarer "Spitzenreiter". Zudem bieten die anderen Länder für Touristen noch zusätzlich eine 1-Wochen- bzw. 10-Tagesvignette an.
Aufgrund der zu erwartenden schwindenden Akzeptanz bei den Fahrzeugführerinnen und -führern resultieren daraus eine steigende Missbrauchsquote, Mindereinnahmen und ein grösserer Umfahrungsverkehr in den Grenzregionen. Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat die Einführung einer Kurzzeitvignette mit einer Gültigkeitsdauer von nur einem Monat ab.
7.2 Stärken des Systems
- Die zeitliche Stückelung wird von den ausländischen Fahrzeugführerinnen und
-führern, sowie von Personen, welche mehrere Fahrzeuge besitzen, die sie nur selten auf den abgabepflichtigen Strassen bewegen, akzeptiert.
- Die zeitliche Stückelung ist bei den ausländischen Fahrzeugführerinnen und
-führern bereits bekannt (z.B. Österreich usw.).
- Aufgrund der Akzeptanz ist mit weniger Missbrauch vor allem bei den ausländi-
schen Fahrzeugführerinnen und -führern zu rechnen.