Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/14: Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes im Rahmen der Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 39 Seiten

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3.2.3 Fazit Akzeptanz

Vergleiche mit den Vignettensystemen anderer europäischen Länder und die Umfrage zeigen auf, dass bei einer massgeblichen Erhöhung der Jahrespauschalen grundsätzlich eine zeitliche Stückelung eingeführt werden muss. Vorwiegend ausländische Fahrzeugführerinnen und -führer würden eine hohe Jahresabgabe ohne zeitliche Stückelung nicht mehr akzeptieren, wenn sie die Autobahnen/Autostrassen nur für eine kurze Dauer benutzen. Ebenfalls inländische Fahrzeugführerinnen und -führer, welche nur selten auf abgabepflichtigen Strassen unterwegs sind oder Fahrzeuge besitzen, welche sie nur selten oder saisonal einsetzen (z.B. Oldtimer, Wohnanhänger, Motorräder usw.), würden eine hohe Jahresabgabe ohne zeitliche Stückelung als stossend empfinden. Die heute gute Akzeptanz würde stark sinken, was unweigerlich zu einem Anstieg des Missbrauchs und zu Mindereinnahmen führte.

Aufgrund der obigen Ausführungen wird die Variante "Erhöhung der Jahresabgabe auf 90 Franken ohne Einführung einer zeitlichen Stückelung" nicht weiterverfolgt.

3.3 Kontrollen

3.3.1 Heutige Kontrolldichte

Die Höhe der Einnahmen jeder Art von Abgabe hängt stark davon ab, wie hoch die Zahlungsmoral der Betroffenen ist. Die Zahlungsmoral hängt wiederum stark von der Kontrolldichte ab. Bei der Autobahnvignette wird trotz einer sehr tiefen Kontrollquote (vgl. Kapitel 2) eine Zahlungsmoral von rund 94 Prozent bei inländischen Fahrzeugführerinnen und -führern und 92 Prozent bei ausländischen erreicht. Diese relativ hohe Zahlungsmoral beruht auf der Tatsache, dass - obwohl spezifische Vignettenkontrollen in der Schweiz praktisch keine stattfinden - die Jahresabgabe gering ist.

Aufgrund des höheren Vignettenpreises und der zeitlichen Stückelung werden als Vergleich in Österreich deutlich mehr Kontrollen durchgeführt. Dadurch wird eine Zahlungsmoral von durchschnittlich 98-99 Prozent erreicht. Trotzdem müssen in Österreich gegen 100'000 Bussen pro Jahr ausgesprochen werden.

Mit der Erhöhung des Preises für die Jahresvignette und der Einführung einer Kurzzeitvignette ist davon auszugehen, dass bei gleich bleibender Kontrollquote die Zahlungsmoral stark abnehmen wird. Dabei kann eine Änderung von 1 Prozent in der Zahlungsmoral beim neuen Vignettenregime bis zu 7 Millionen Franken Mindereinnahmen führen.

3.3.2 Kontrollarten

Wird der Vignettenpreis erhöht und eine Kurzzeitvignette eingeführt, ist zu berücksichtigen, dass im Gegensatz zu heute vermehrt vignettenspezifische Kontrollen notwendig sein werden, welche je nach Art des gewählten Vignettenerhebungssystems einen Mehraufwand verursachen. Verschiedene Kontrollvarianten sind denkbar:

3.3.2.1 Beibehaltung des bereits heute eingesetzten Kontrollpersonals

Heute überprüfen im Landesinnern die Polizei und an der Grenze die Zollverwaltung die Einhaltung der Abgabepflicht. Je nach Möglichkeit der personellen Ressourcen der Polizeien und der Zollverwaltung könnte die Anzahl der spezifischen Vignettenkontrollen in einem gewissen, nicht weiter geschätzten Masse gesteigert werden. Vignettenkontrollen gehören jedoch weiterhin nicht zu den Primäraufgaben der Polizei und der Zollverwaltung.