Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/89: Steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern · 37 Seiten

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Diese drei grundsätzlichen Möglichkeiten wirken sich auf Haushalte mit unterschiedlicher Kinderzahl unterschiedlich aus. Je höher beispielsweise die kinderbezogenen Abzüge angesetzt sind, welche unter Punkt 3 ab dem zweiten Kind zum Zuge kommen, desto tiefer fällt die Steuerbelastung für kinderreiche Haushalte aus. Umgekehrt führen niedrige Kinderabzüge und die implizite Berücksichtigung der Kinderlasten im dritten Tarif zu einer Konzentration der steuerlichen Entlastung auf das erste Kind.

Nur wenn die kinderbezogenen Abzüge für alle Kinder zumindest auf dem bisherigen Stand belassen werden, ist sichergestellt, dass unabhängig von der Einkommenshöhe und der Kinderzahl kein Haushalt höher belastet wird als im Status quo.

Volkswirtschaftlich vorteilhaft wäre eine Lösung über einen dritten Tarif, wenn dadurch die Grenzsteuersätze, welche sich auf die Arbeitsanreize auswirken, stärker reduziert werden können als bei der Lösung mit Kinderabzug von der Bemessungsgrundlage. Dies wäre grundsätzlich möglich, würde aber mit zwei Nachteilen erkauft:

1. Eine Tariflösung, die auf tiefe Grenzsteuersätze abzielt, bewirkt eine stärkere Entlastung

bei höheren Einkommen und eine entsprechend geringere Entlastung bei tiefen und mittleren Einkommen als die Lösung mit Kinderabzug von der Bemessungsgrundlage.

2. Die Entlastung aufgrund der Kinderlasten geht bei höheren Einkommen über das nach

Massgabe der Besteuerung nach der subjektiven Leistungsfähigkeit Erforderliche hinaus, während diese Vorgabe bei den tiefen und mittleren Einkommen nicht erreicht wird.

Durch eine andere Ausgestaltung des dritten Tarifs lässt sich dies zwar korrigieren, dann resultieren aber wieder höhere Grenzsteuersätze.

3.3.2.3 Steuermindereinnahmen

Die Höhe der Mindereinnahmen hängt von der konkreten Ausgestaltung des dritten Tarifs ab. Durch eine entsprechende Wahl der Parameter kann jede Vorgabe hinsichtlich der hinzunehmenden Mindereinnahmen realisiert werden.

3.3.2.4 Belastungsrelationen

Da sich eine Entlastung via Tarif sehr unterschiedlich ausgestalten lässt, können sich auch recht unterschiedliche Belastungsrelationen ergeben. Nachfolgend dargestellt sind die Belastungsrelationen, die sich gegenüber dem Status quo in den Konstellationen mit einem und drei Kindern ergeben, wenn ein dritter Tarif (Elterntarif) vorgesehen wird, der eine Tarifstreckung in Form eines höheren Freibetrages (Varianten A und B) bzw. eine gezielte Entlastung im Bereich der mittleren Einkommen gemäss den obigen Ausführungen (Variante C) beinhaltet. Alle drei Varianten des Elterntarifs gehen wie die Kombinationslösung von der Einführung eines Abzuges für die Kosten der Fremdbetreuung der Kinder aus (vgl. dazu Ziff.

3.2.3.2).

In Variante A werden die kinderbezogenen Abzüge ab dem zweiten Kind auf ihrem derzeitigen Niveau belassen. Die Abzüge für das erste Kind sind zusammen mit zusätzlichen Mindereinnahmen in Höhe von 185 Millionen Franken in den Freibetrag eingebaut, so dass der Freibetrag im dritten Tarif mit 37'300 Franken angesetzt werden kann. Im Vergleich zur Kombinationslösung fahren Haushalte mit 1 Kind unter Variante A günstiger und solche mit mehreren Kindern hingegen schlechter. Im obersten Einkommensbereich können bei Haushalten ohne Betreuungskosten Mehrbelastungen gegenüber dem Status quo auftreten.