Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/89: Steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern · 37 Seiten
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Organisationen eingegangenen Stellungnahmen weisen ebenfalls eine sehr unterschiedliche Beurteilung der Modelle auf. 16 Organisationen unterstützen die Zusammenveranlagung mit Splitting oder Doppeltarif (z.B. SGV und SGB), 8 die Individualbesteuerung, 3 das Veranlagungswahlrecht (z.B. economiesuisse und SAGV) und 4 das von der Pro Familia vorgeschlagene Elternmodell (vgl. dazu den Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung unter
http://www.efd.admin.ch/dokumentation/gesetzgebung/00571/01289/index.html?lang=de).
In zahlreichen Stellungnahmen wird der Bundesrat aber auch aufgefordert, in der anstehenden Reform der Ehepaarbesteuerung den demographischen (ansteigende Anzahl Rentner) und gesellschaftspolitischen Veränderungen (z.B. vermehrte Erwerbstätigkeit von Müttern) der letzten Jahrzehnte Rechnung zu tragen.
1.3 Bundesratsbeschluss1 Familienentlastung und Sonderthemen
Nach Ansicht des Bundesrates bedarf es bei Fragen über die Ausgestaltung des Modells zur Besteuerung der Ehegatten eines gesellschaftlichen Konsenses darüber, wie die gesellschaftlichen Veränderungen der letzten Jahrzehnte im Steuersystem abgebildet werden sollen. Der Entscheid über die zukünftige Ausgestaltung der Ehegattenbesteuerung hat in der Vernehmlassung (insbesondere innerhalb der Parteien, bei welchen eine Pattsituation besteht) nicht zu einem klaren Ergebnis geführt. Eine breit abgestützte Lösung und damit eine grundsätzliche Änderung des heutigen Systems ist daher nicht zu erreichen. Aus diesen Gründen wird vorläufig auf einen Systementscheid verzichtet.
Die steuerliche Entlastung von Familien ist aus volkswirtschaftlicher und familienpolitischer Sicht jedoch nach wie vor wichtig. Der Bundesrat hat daher am 12. November 2008 beschlossen, anstelle von zeitraubenden Reformprojekten mit ungewissem Ausgang rasch umzusetzende Verbesserungen bei der Besteuerung der natürlichen Personen anzustreben. Da Kinder die grösste finanzielle Belastung für Paare sowie für alleinerziehende Personen darstellen, soll der Fokus auf die bessere Berücksichtigung der Kinderkosten im Steuerrecht gerichtet werden.
Neben der steuerlichen Entlastung von Familien soll in der Reform zusätzlich die Besteuerung der Alleinerziehenden und der getrennt lebenden Eltern gemäss deren wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit sichergestellt werden. Die Ausgestaltung soll zusammen mit den Kantonen (Kommission für die Harmonisierung der direkten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden [KHSt]) erarbeitet werden.
1.4 Gesellschaftliche und demographische Entwicklung
1.4.1 Demografische Fakten
Wichtigste Fakten sind:
- Laufende Veränderung der Alterspyramide in Richtung geringerer Anteil Junge unter 20 (1900: Anteil 40%; 2005: Anteil 22%), höherer Anteil älterer Personen über 64 (1900: Anteil 6%; 2005: Anteil 16%);
- Starker Rückgang der Geburtenhäufigkeit ab Mitte der 60er-Jahre bis 1980, danach Stabilisierung auf (zu) tiefem Niveau: Von 2,7 (im Jahr 1964) auf 1,5 (ab dem Jahr 1980) Kinder je Frau;
1 BRB vom 12.11.2008