Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/89: Steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern · 37 Seiten
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43 Prozent der Steuerpflichtigen mit Kindern und 45 Prozent der Kinder befinden sich in den Lohnsegmenten von 60'000 bis 100'000 Franken Reineinkommen.
Familienhaushalte nach Familientyp
In Tausend
1980 19902000
Total 1632.0 1827.8 1931.7 (Ehe-)Paar ohne Kind(er) 586.6 756.0 850.0 (Ehe)-Paar mit Kind(ern) 911.1 919.4 898.3
- mit 1 Kind1 289.5 279.7 258.1
- mit 2 Kindern1 323.6 299.9 306.5
- mit 3 oder mehr Kindern1 129.4 113.4 126.1 Alleinerziehende 124.4 145.1 161.3
- mit 1 Kind1 39.1 44.7 61.3
- mit 2 Kindern1 19.7 20.7 33.7
- mit 3 oder mehr Kindern1 5.4 4.6 9.2 Einzelperson mit Eltern(teil) 9.8 7.3 22.1
1) nur Kinder unter 18 Jahren Quelle: Bundesamt für Statistik
1.4.3 Durchschnittliche Kinderkosten und Existenzminimum des Kindes
Bei den Kinderkosten, die den Eltern anfallen, ist zwischen den direkten Kosten (alle den Kindern zuzuordnenden Haushaltsausgaben) und den indirekten Kosten (monetär bewerteter Zeitaufwand für Kinder, d.h. die Opportunitätskosten in Form des infolge der Kinderbetreuung ausfallenden Erwerbseinkommens und künftige Mindereinkünfte zufolge Beeinträchtigung der beruflichen Karriere und der Sozialversicherungsansprüche) zu unterscheiden. Die durchschnittlichen direkten Kinderkosten3 betragen monatlich bei
- Alleinerziehenden 1092 Franken
- Paaren mit 1 Kind 819 Franken
- Paaren mit 2 Kindern 655 Franken pro Kind
- Paaren mit 3 Kindern 528 Franken pro Kind
Die Kinderkosten sinken mit zunehmender Kinderzahl und steigen mit dem Alter eines Kindes. Die indirekten Kosten sind noch höher zu veranschlagen. Bei den tiefen Einkommen sind die Kinderkosten nicht nur wegen des tiefen Budgets, sondern auch auf Grund von staatlichen Subventionen wie beispielsweise verbilligten Krippenplätzen, Krankenkassenprämienverbilligungen, Stipendien etc. etwas reduziert.
Im Steuerrecht finden in der Regel nicht die effektiven direkten Kinderkosten, sondern nur ein ungefähres Existenzminimum des Kindes Berücksichtigung. Für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums (Notbedarf) nach Art. 93 SchKG ist bei Kindern gemäss den von der Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz im Jahr 2000 herausgegebenen Richtlinien mit folgenden monatlichen Beträgen zu rechnen:
bis zu 6 Jahren Fr. 250.—
von 6 - 12 Jahren Fr. 350.—
über 12 Jahren Fr. 500.—
3 Vgl. dazu "Familien in der Schweiz", Statistischer Bericht 2008 des Bundesamtes für Statistik, S. 14.