Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/89: Steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern · 37 Seiten
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Dritter Tarif: Variante C (bei 1 Kind)
Neuer Kinderbetreuungsabzug (max. 12'000 CHF); Elterntarif: Steuer gemäss Verheiratetentarif (inkl. bisherige kinderbez. Abzüge) minus 170 CHF je Kind
(Mindereinnahmen gegenüber dem Status quo von 600 Mio. CHF)
Haushalte mit maximalen Betreuungskosten Haushalte ohne Betreuungskosten
1'000
0
-1'000
-2'000
-3'000
Steuerbares Einkommen im Status quo vor Kinderabzug
Dritter Tarif: Variante C (bei 3 Kindern)
Neuer Kinderbetreuungsabzug (max. 12'000 CHF); Elterntarif: Steuer gemäss Verheiratetentarif (inkl. bisherige kinderbez. Abzüge) minus 170 CHF je Kind
(Mindereinnahmen gegenüber dem Status quo von 600 Mio. CHF)
Haushalte mit maximalen Betreuungskosten Haushalte ohne Betreuungskosten
0
-2'000
-4'000
-6'000
-8'000
Steuerbares Einkommen im Status quo vor Kinderabzug
3.4 Vergleich der verschiedenen Varianten
Die nachfolgenden Tabellen zeigen jeweils für die Konstellationen mit 1 Kind und mit 3 Kindern, welche Steuerbelastungen sich im Status quo, bei der Kombinationslösung und bei den verschiedenen Varianten eines dritten Tarifs in Abhängigkeit des steuerbaren Einkommens vor den kinderbezogenen Abzügen4 ergeben.
4 Unter "steuerbares Einkommen vor kinderbezogenen Abzügen im Status quo" ist Folgendes zu verstehen: Steuerbares Einkommen erhöht um Kinderabzug und Versicherungsabzug für Kinder. Alle anderen Abzüge (wie etwa ein allfälliger Zweiverdienerabzug etc.) sind bereits berücksichtigt.