Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/89: Steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern · 37 Seiten

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1 Ausgangslage

1.1 Sofortmassnahmen

Nach Ablehnung des Steuerpakets 2001 und der darin enthaltenen Reform der Ehe- und Familienbesteuerung in der Volksabstimmung vom 16. Mai 2004 blieb die Notwendigkeit für eine Reform aktuell. Im Oktober 2006 verabschiedeten die Eidg. Räte in der Folge Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung bei der direkten Bundessteuer, die am 1. Januar 2008 in Kraft getreten sind. Diese sehen vor, dass Zweiverdienerehepaare 50 Prozent des niedrigeren Erwerbseinkommens bis zu einem Maximum von 12'500 Franken abziehen können. Dabei gilt ein Minimalansatz von 7'600 Franken. Zusätzlich können alle Ehepaare einen Verheiratetenabzug in der Höhe von 2'500 Franken geltend machen.

Mit dieser Lösung kann die verfassungswidrige Schlechterstellung gegenüber den Konkubinatspaaren für rund 160'000 der 240'000 betroffenen Zweiverdienerehepaare vollständig beseitigt werden. Für die verbleibenden 80'000 Zweiverdienerehepaare wird die Mehrbelastung gemildert.

Die Sofortmassnahmen haben einen Minderertrag von 540 Millionen Franken für den Bund (Basis: Finanzplan 2010) zur Folge. 110 Millionen Franken haben die Kantone zu tragen.

1.2 Systementscheid

1.2.1 Allgemeines

Da mit den Sofortmassnahmen noch keine vollständige verfassungsmässige Gleichbehandlung von Ehepaaren und Konkubinatspaaren erreicht werden kann, sollte in einem zweiten Schritt eine umfassende Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung an die Hand genommen werden. Vorgängig sollte jedoch - nicht zuletzt angesichts der zahlreichen sich widersprechenden Vorstösse zur Systemwahl - entschieden werden, ob Ehepaare weiterhin gemeinsam oder künftig getrennt zu besteuern sind.

Der Bundesrat beauftragte daher das EFD mit Bundesratsbeschluss vom 15. Februar 2006, dem Bundesrat einen Beschluss vorzulegen, der es dem Parlament ermöglicht, einen

Grundsatzentscheid über die Individualbesteuerung oder die gemeinsame Besteuerung (z.B. mittels Splitting) zu fällen. Am 15. Dezember 2006 eröffnete der Bundesrat die entsprechende Vernehmlassung (BBl 2006 9847). Die Frist zur Stellungnahme dauerte bis zum 30. Juni 2007.

1.2.2 Ergebnisse der Vernehmlassung zum Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung

In der Vernehmlassung wurden vier Modelle (Individualbesteuerung, Zusammenveranlagung mit Splitting, Veranlagungswahlrecht, Doppeltarif) zur Diskussion gestellt. Die Auswertung der Vernehmlassungen ergab, dass bei der Wahl des künftigen Besteuerungsmodells die Meinungen stark auseinander gehen. Die Kantone sowie die FDK sprechen sich praktisch einhellig für die Zusammenveranlagung aus. Dabei wird mit grosser Mehrheit das Splittingmodell dem neuen Doppeltarif vorgezogen. Bei den Parteien sind die Meinungen im Gegensatz zu den Kantonen geteilt. 6 Parteien befürworten die Zusammenveranlagung mit Splitting oder allenfalls Doppeltarif (CVP, SVP, EVP, EDU, LPS, KVP), 3 Parteien die Individualbesteuerung (SP, Grüne, CSP) und 1 Partei das Veranlagungswahlrecht (FDP). Die von 33