Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/89: Steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern · 37 Seiten
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höhe in diesem Artikel nicht festgelegt ist, werden die Kantone selbst regeln müssen, wie sie gemäss eigenem Recht vorgehen müssen, wenn die notwendige Gesetzesänderung nicht termingerecht in Kraft gesetzt werden konnte (z.B. dadurch, dass die Kantonsregierung vorübergehend die notwendigen Vorschriften erlässt).
Die Entlastung von Familien mit Kindern ist seit Jahren ein Anliegen und sachlich gerechtfertigt. Eine möglichst schnelle Inkraftsetzung soll daher ins Auge gefasst werden. Die Vorlage kann jeweils nur auf den Anfang einer Steuerperiode in Kraft gesetzt werden.
Wird die Vorlage von beiden Räten im Rahmen des Sonderverfahrens in der Herbstsession verabschiedet und die Referendumsfrist Anfangs Januar 2010 ablaufen, kann die Inkraftsetzung (rückwirkend) auf den 1.1.2010 erfolgen. Sollte das Referendum ergriffen werden, wird der Bundesrat die Inkraftsetzung bestimmen. Für den Fall, dass die Vorlage erst in der Wintersession verabschiedet werden kann, würde die Referendumsfrist erst Ende März 2010 zu Ende gehen. Für den Bereich der Quellensteuer müssen die neuen Abzüge jedoch bereits vor Jahresbeginn bekannt sein. In diesem Falle könnte der Bundesrat die Gesetzesänderungen erst ein Jahr später in Kraft setzen.