Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/89: Steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern · 37 Seiten
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Dritter Tarif: Variante A (bei 1 Kind)
Neuer Kinderbetreuungsabzug (max. 12'000 CHF); Elterntarif mit Freibetrag 37'300 CHF, kinderbezogene Abzüge ab 2. Kind 6'800 CHF
(Mindereinnahmen gegenüber dem Status quo von 600 Mio. CHF)
Haushalte mit maximalen Betreuungskosten Haushalte ohne Betreuungskosten
1'000
0
-1'000
-2'000
-3'000
Steuerbares Einkommen im Status quo vor Kinderabzug
Dritter Tarif: Variante A (bei 3 Kindern)
Neuer Kinderbetreuungsabzug (max. 12'000 CHF); Elterntarif mit Freibetrag 37'300 CHF, kinderbezogene Abzüge ab 2. Kind 6'800 CHF
(Mindereinnahmen gegenüber dem Status quo von 600 Mio. CHF)
Haushalte mit maximalen Betreuungskosten Haushalte ohne Betreuungskosten
2'000
0
-2'000
-4'000
-6'000
-8'000
Steuerbares Einkommen im Status quo vor Kinderabzug
Variante B unterscheidet sich von Variante A, indem die kinderbezogenen Abzüge ab dem zweiten Kind auf 8'800 Franken erhöht werden, so dass kinderreiche Haushalte stärker entlastet werden. Dadurch kann der Freibetrag aber weniger stark, nämlich nur auf 35'500 Franken angehoben werden. Ausser im obersten Einkommensbereich, wo sogar Mehrbelastungen gegenüber dem Status quo auftreten können, resultieren bei Variante B die gleichen Belastungsrelationen wie bei der Kombinationslösung.