Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/89: Steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern · 37 Seiten

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3 Lösungsmöglichkeiten zur steuerlichen Entlastung von Familien mit Kindern

3.1 Allgemeines

Im Hinblick auf die Reform wurden verschiedene Varianten geprüft, vgl. dazu den Bericht "Steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern" und die Anhänge 1 (Übersicht über die Reformvarianten mit Belastungsvergleichen) und 2 (Auswirkungen der verschiedenen Reformvarianten in tabellarischer Form) unter

http://www.efd.admin.ch/dokumentation/zahlen/00578/01290/index.html?lang=de

Die geprüften Varianten erfüllen die festgelegten Vorgaben und Kriterien (vgl. Ziff. 2.3) in unterschiedlichem Ausmass. Allgemein lässt sich festhalten, dass sie je nach Ausgestaltung entweder für alle steuerzahlenden Personen mit Kindern oder nur für einen Teil dieser Personen zu einer Steuerentlastung führen. Für die steuerpflichtigen Personen mit Kindern, welche wegen eines tiefen Einkommens heute bereits keine direkte Bundessteuer zu bezahlen haben, ergeben sich bei verschiedenen Varianten keine Entlastungen.

Würde bei der Ausgestaltung der Familienbesteuerung die objektive Leistungsfähigkeit in Reinform berücksichtigt (Steuerbefreiung der Kinderzulagen, Abzug vom Steuerbetrag), so würden sich die entsprechenden Massnahmen für alle steuerpflichtigen Personen mit Kindern in gleicher Frankenhöhe auswirken, unabhängig von ihrer Einkommenshöhe. Werden diese Massnahmen nicht isoliert betrachtet, sondern mit der Steuerbelastung nach heutigem Recht verglichen, so ist feststellbar, dass höhere Einkommenssegmente mehr belastet würden als heute. Grund dafür ist die Streichung der kinderrelevanten Abzüge von der Bemessungsgrundlage, die sich im mittleren und höheren Einkommenssegment, wo eine starke Progression besteht, stärker auswirken.

Wird bei der Ausgestaltung der Familienbesteuerung die subjektive Leistungsfähigkeit (Abzüge, Tarif) berücksichtigt, so wirken sich die entsprechenden Massnahmen je nach Einkommenshöhe unterschiedlich aus. Je höher das Einkommen ist, desto höher ist die effektive steuerliche Entlastung in Franken. Die relative steuerliche Entlastung nimmt jedoch mit zunehmendem Einkommen ab.

Aus der Sicht des Bundesrates führen auf Grund der gesetzten Kriterien zwei Lösungsansätze - die Kombinationslösung und der Elterntarif - zielgerichtet zur steuerlichen Entlastung von Familien mit Kindern. Diese werden nachfolgend ausführlich dargelegt.

3.2 Kombinationslösung

3.2.1 Grundsatz

Die Kombinationslösung geht einerseits von der Erhöhung des Kinderabzuges und andererseits von der Einführung eines Abzuges für die Fremdbetreuung der Kinder aus.

Im Einzelnen wird vorgeschlagen, den Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer von heute 6'100 Franken pro Kind um 2'000 Franken auf 8'100 Franken zu erhöhen. Der Versicherungsabzug für Kinder von heute 700 Franken soll im Sinne einer Vereinfachung in den Kinderabzug integriert werden. Der zukünftige Kinderabzug würde somit 8'800 Franken betragen.

Da sich der Unterstützungsabzug gemäss Artikel 213 Absatz 1 Buchstabe b DBG nach der Höhe des Kinderabzuges richtet, soll dieser ebenfalls auf 8'800 Franken erhöht werden.