Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/89: Steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern · 37 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 18Fedlex · Erläuternder Bericht
günstigen volkswirtschaftlichen Auswirkungen führen mit der Zeit auch zu etwas höheren Steuereinnahmen. Die statischen Schätzungen der Mindererträge (bei einem Höchstabzug von 18'000 Franken 160 Mio. Franken mehr als bei einem Höchstabzug von 12'000 Franken) dürfen insofern etwas relativiert werden. Mangels Verfügbarkeit geeigneter Modelle lassen sich diese dynamischen Auswirkungen indessen nicht ausreichend genau quantifizieren.
3.2.3.2.4 Steuermindereinnahmen
Die Einführung eines Kinderbetreuungsabzugs für Alleinerziehende und Zweiverdienerehepaare im DBG würde bei einem maximalen Abzug in der Höhe von 8'500 Franken pro Kind zu insgesamt rund 315 Mio. Franken Mindereinnahmen führen. Bei einem maximalen Abzug von 10'000 Franken würden Mindereinnahmen von insgesamt rund 360 Mio. Franken
entstehen. Eine Obergrenze von 12'000 Franken - wie vom Bundesrat vorgeschlagen - würde zu rund 420 Mio. Franken Mindereinnahmen führen. Davon fallen 349 Mio. Franken auf den Bund (83%). Die Kantone haben 71 Mio. Franken (17%) zu tragen. Bei einem
maximalen Abzug von 18’000 Franken würden Mindereinnahmen von insgesamt rund 580 Mio. Franken entstehen.
Die finanziellen Auswirkungen für die Kantone hängen davon ab, ob der betreffende Kanton bereits einen Abzug für Fremdbetreuungskosten kennt und - gegebenenfalls - ob der neue Abzug im StHG grosszügiger oder enger umschrieben wird als im jeweiligen kantonalen Recht.
Der Finanzplan 2010-2012 des Bundes vom 20. August 2008 sah für die Jahre 2011 und 2012 noch strukturelle Überschüsse vor, die diese Einnahmenausfälle hätten auffangen können. Angesichts der Verschlechterung des gesamtwirtschaftlichen Umfelds im letzten Quartal 2008 muss wegen der zu erwartenden konjunkturbedingten Einnahmenausfälle der mittelfristige finanzpolitische Handlungsspielraum jedoch deutlich nach unten korrigiert werden. Der Bundesrat wird deshalb zu gegebener Zeit prüfen, in welcher Form die finanziellen Auswirkungen der Reform aufgefangen werden können, so dass die Vorgaben der Schuldenbremse eingehalten werden können. Dabei wird neben der wirtschaftlichen Entwicklung auch zu berücksichtigen sein, welche anderen Steuerreformen realisiert werden.
3.2.4 Belastungsrelationen
Von der Kombinationslösung, die Mindereinnahmen von 600 Mio. Franken nach sich zieht, profitieren alle Personen mit minderjährigen und in Ausbildung stehenden Kindern, sofern sie für deren Unterhalt sorgen. Keine Entlastung erfahren kinderlose Steuerpflichtige und Steuerpflichtige mit Kindern, die heute schon keine direkten Bundessteuern bezahlen. Konkret ergeben sich für die Konstellation mit einem und mit drei Kindern die nachstehenden Belastungsrelationen. Diese gingen bei einer Erhöhung des Maximalbetrages des Kinderbetreuungsabzuges in die gleiche Richtung, wären jedoch noch ausgeprägter: