Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/89: Steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern · 37 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 12Fedlex · Erläuternder Bericht
Es ist anzumerken, dass der Bedarf für steuerliche Entlastungen auch primär beim Mittelstand besteht, da die Steuerpflichtigen in diesem Einkommensbereich die Kinderkosten in der Regel vollumfänglich zu tragen haben, denn tiefe Einkommen profitieren von staatlichen Subventionen wie beispielsweise verbilligten Krippenplätzen, Krankenkassenprämienverbilligungen, Stipendien etc.
Die Entlastung von Familien mit Kindern kann grundsätzlich durch folgende Massnahmen erfolgen, die von der Besteuerung nach der objektiven Leistungsfähigkeit ausgehen (Bei der objektiven Leistungsfähigkeit werden die Kinderkosten bei der Bemessung des steuerbaren Einkommens nicht einbezogen. Die Kinderkosten werden unabhängig von der Einkommenshöhe gleich hoch berücksichtigt; objektives Nettoprinzip).
• ein Abzug vom Steuerbetrag bzw. Steuergutschriften;
• die Steuerbefreiung der Kinderzulagen;
Möglich sind auch Massnahmen, welchen die Besteuerung nach der subjektiven Leistungsfähigkeit zu Grunde liegt. Die Kinderkosten werden bei der Bemessung des steuerbaren Einkommens einbezogen (subjektives Nettoprinzip).
• die Erhöhung des Kinderabzuges;
• die Einführung eines Kinderbetreuungsabzuges;
• ein gesonderter Tarif;
• ein Kinderquotient;
Das geltende System geht von der subjektiven Leistungsfähigkeit aus. Ob bei der Festlegung der Massnahmen von einer objektiven Leistungsfähigkeit oder von der subjektiven Leistungsfähigkeit ausgegangen werden soll, hängt vom politischen Werturteil ab. Beide Systeme sind jedoch in sich konsistent. Der vollständige Übergang von der heute geltenden subjektiven Leistungsfähigkeit zur objektiven Leistungsfähigkeit bei den Kinderkosten würde einen grossen Umbau der geltenden Steuer- und Sozialsysteme nach sich ziehen.
2.3 Kriterien der Reformziele
Für den Bundesrat stehen die folgenden Kriterien im Vordergrund:
y Keine steuerpflichtige Person mit oder ohne Kinder soll nach der Reform mehr Steuern
bezahlen müssen.
y Alle Eltern mit Kindern sollen unabhängig vom Zivilstand steuerlich entlastet werden,
um so die steuerliche Gleichbehandlung von steuerpflichtigen Personen mit und ohne Kinder zu gewährleisten.
y Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll durch die steuerliche Gleichbehandlung
der Steuerpflichtigen mit eigen- und fremdbetreuten Kindern verbessert werden.
y Die Reform soll innert nützlicher Frist und unkompliziert umgesetzt werden können.
y Die Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer sollen 500 - 600 Mio. Franken
nicht überschreiten.