Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/89: Steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern · 37 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 27Fedlex · Erläuternder Bericht

Steuerpflichtige Personen, die ein Kind haben und die maximalen Drittbetreuungskosten geltend machen, werden im Vergleich zum Status quo mit allen vorgeschlagenen Varianten entlastet.

Die Steuerbelastung bei der Variante A ist tiefer als bei der Kombinationslösung; Ausnahme: oberster Einkommensbereich, in dem höhere Belastungen resultieren.

Die Steuerbelastungen bei der Kombinationslösung und der Variante B sind identisch; Ausnahme: oberster Einkommensbereich, bei welchem die Variante B zu höheren Belastungen führt als die Kombinationslösung.

Variante C bewirkt im mittleren Einkommensbereich niedrigere Steuerbelastungen als die Kombinationslösung. Ab einem steuerbaren Einkommen vor kinderbezogenen Abzügen von 143’800 Franken ist dies gerade umgekehrt.

3 Kinder, keine Betreuungskosten

Steuerbares Ein- Status quo Kombinationslösung Dritter Tarif: Variante A Dritter Tarif: Variante B Dritter Tarif: Variante C kommen vor kinderbezogenen Abzügen Steuer in CHF Steuer in CHF Steuer in CHF Steuer in CHF Steuer in CHF 0 0 0 0 00

30'000 0 0 0 00

50'000 29 0 0 00

60'000 129 69 91 690

70'000 246 169 191 1690

80'000 493 326 379 3260

90'000 793 613 679 613283

100'000 1'180 940 1'028 940670

120'000 2'147 1'825 1'935 1'825 1'637 150'000 4'347 3'808 4'002 3'808 3'837 200'000 10'694 9'914 10'200 9'914 10'184 500'000 49'694 48'914 49'200 48'914 49'184 1'000'000 112'654 111'964 113'356 112'896 112'144

Steuerpflichtige Personen, die drei Kinder haben und keine Drittbetreuungskosten geltend machen, werden im Vergleich zum Status quo mit allen vorgeschlagenen Varianten entlastet. Einzig im obersten Einkommensbereich entstehen jedoch bei der Variante A und B Mehrbelastungen gegenüber dem Status quo.

Die Steuerbelastung bei der Variante A ist durchwegs höher als bei der Kombinationslösung.

Die Steuerbelastungen bei der Kombinationslösung und der Variante B sind identisch; Ausnahme: oberster Einkommensbereich, bei welchem die Variante B zu höheren Belastungen führt als die Kombinationslösung.

Bei der Variante C muss bis zu einem steuerbaren Einkommen vor kinderbezogenen Abzügen von 80’500 Franken keine Bundessteuer entrichtet werden. Bei der Kombinationslösung ist dies bis zu einem entsprechenden Einkommen von 53’100 Franken der Fall. Variante C bewirkt im mittleren Einkommensbereich niedrigere Steuerbelastungen als die Kombinationslösung. Ab einem Einkommen von 147’500 Franken ist dies gerade umgekehrt.