Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/89: Steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern · 37 Seiten

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Dritter Tarif: Variante B (bei 1 Kind)

Neuer Kinderbetreuungsabzug (max. 12'000 CHF); Elterntarif mit Freibetrag 35'500 CHF, kinderbezogene Abzüge ab 2. Kind 8'800 CHF

(Mindereinnahmen gegenüber dem Status quo von 600 Mio. CHF)

Haushalte mit maximalen Betreuungskosten Haushalte ohne Betreuungskosten

1'000

0

-1'000

-2'000

-3'000

Steuerbares Einkommen im Status quo vor Kinderabzug

Dritter Tarif: Variante B (bei 3 Kindern)

Neuer Kinderbetreuungsabzug (max. 12'000 CHF); Elterntarif mit Freibetrag 35'500 CHF, kinderbezogene Abzüge ab 2. Kind 8'800 CHF

(Mindereinnahmen gegenüber dem Status quo von 600 Mio. CHF)

Haushalte mit maximalen Betreuungskosten Haushalte ohne Betreuungskosten

0

-2'000

-4'000

-6'000

-8'000

Steuerbares Einkommen im Status quo vor Kinderabzug

Variante C ermöglicht über die Einführung des Kinderbetreuungsabzugs und die Weiterführung der bestehenden kinderbezogenen Abzüge hinaus eine zusätzliche Reduktion vom Steuerbetrag um 170 Franken je Kind. Die Entlastung fällt im mittleren Einkommensbereich grösser und im oberen Einkommensbereich kleiner aus als bei der Kombinationslösung.