Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/52: Bundesgesetz über die polizeilichen Aufgaben des Bundes (Polizeiaufgabengesetz) · 38 Seiten
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Die GPS sowie Privatim und der SGB möchten Bestimmungen erst dann aus einem anderen Gesetz in das PolAG überführt haben, wenn diese Bestimmungen bezüglich ihrer bisherigen Wirksamkeit evaluiert worden seien.
Ablehnung:
a) Kantone: VD gewichtet die Ablehnung der vorgeschlagenen Regelung der Aufgabenübertragung an private Sicherheitsunternehmen so stark, dass es den Gesetzesentwurf als Ganzes ablehnen müsse.
b) Parteien: Die SP sieht den vom Bundesrat selbst definierten Massstab für den Gesetzesentwurf [Erläuternder Bericht, S. 8] nicht erfüllt. Gerade in wichtigen Bereichen seien Gesetzesbestimmungen zu allgemein formuliert oder aber ermessensbasiert. Die inhaltliche Kritik zielt vor allem auf die Abschnitte zur Regelung der kriminalpolizeilichen Aufgaben von fedpol und zur Aufgabenübertragung an Private sowie allgemein auf die Regelungen datenschutzrechtlicher Natur. Generell schliesst sich die Partei der Stellungnahme von Privatim an. Eine komplette Überarbeitung des Gesetzesentwurfs erscheint ihr als unausweichlich (weshalb sie auf eine detaillierte Stellungnahme zu den einzelnen vorgeschlagenen Bestimmungen verzichte), wobei aber die positiven Aspekte (rechtssystematische Bereinigung und Verzicht auf das indirekt Auskunftsrecht (siehe hierzu unten) beizubehalten seien.
Im Ergebnis ist auch die Stellungnahme der GPS als Ablehnung zu verstehen, da sie Kritik fundamentaler Natur äussert. So treffe der VE-PolAG Regelungen, die ausserhalb des sachlich begrenzten Zuständigkeitsbereiches des Bundes (Personen- und Objektschutz, Gerichtspolizei des Bundes und Koordination) liegen. Die Verfassungskonformität der Vorlage sei somit mangelhaft. Auch seien zahlreiche Gesetzesbestimmungen mit den Grundrechten nicht vereinbar. Dadurch, dass die wichtigsten Bestimmungen des Gesetzes nur generalklauselartig formuliert seien, würde das Bestimmtheitsgebot (Art. 36 Abs. 1 der Bundesverfassung) verletzt.
Die SVP hatte in einer ersten, per 15.3.2010 auf ihrer Webseite veröffentlichten Vernehmlassungsstellungnahme den VE-PolAG "bedingt unterstützt". In einer nach Fristablauf nachgereichten zweiten, förmlichen Stellungnahme wird der VE-PolAG dann jedoch insgesamt abgelehnt.
c) Organisationen: Die GSoA lehnt den Entwurf als Ganzes ab.
Amnesty Int., CCC, DJS/GrR.ch und Privatim lehnen den Gesetzesentwurf nicht ausdrücklich als Ganzes ab, äussern jedoch vor allem in den Bereichen Grundrechtsschutz und Da-
6 Schweizerische Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007, BBl 2007 6977 (Referendumsvorlage).