Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2009/52: Bundesgesetz über die polizeilichen Aufgaben des Bundes (Polizeiaufgabengesetz) · 38 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 8Fedlex · Ergebnisbericht

1 Überblick

Am 27. November 2009 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zum Vorentwurf eines neuen Bundesgesetzes über die polizeilichen Aufgaben des Bundes (Vorentwurf Polizeiaufgabengesetz; VE-PolAG). Die Vernehmlassung dauerte bis zum 15. März 2010.

Es geht bei dieser Vorlage zum einen um eine rechtssystematische Bereinigung von geltendem Polizeirecht des Bundes, die verschiedene bestehende Einzelerlasse zu einem umfassenden Bundesgesetz zusammenführt. Zum anderen werden bestehende Rechtsnormen präziser gefasst und einzelne Regelungslücken geschlossen. Schliesslich wird punktuell neues Recht geschaffen (neue polizeiliche Informationsbeschaffungsmittel, Formulierung eines Allgemeinen Teils zu den verschiedenen Teilbereichen der nationalen und internationalen Polizeikooperation, erweiterte Regelung im Bereich Übertragung von sicherheitspolizeilichen Aufgaben des Bundes an private Sicherheitsunternehmen). Dazu kommen punktuelle Änderungen in bestehenden Gesetzen mit einem Bezug zum VE-PolAG.

73 Vernehmlassungsadressaten (26 Kantone, 13 Parteien und weitere 34 Organisationen) wurden eingeladen, zum Vorentwurf Stellung zu nehmen. 53 dieser Adressaten haben geantwortet (26 + 6 + 21). Zusätzlich haben 5 Organisationen aus eigener Initiative Stellung genommen.1 Es sind somit insgesamt 58 Antworten eingegangen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband und der Schweizerischer Bauernverband erklärten, auf eine Stellungnahme zu verzichten. Es liegen somit insgesamt 56 Stellungnahmen vor, nämlich von:

- allen 26 Kantonen,

- 6 Parteien und

- 24 Organisationen.

Die Universität Lausanne hatte keine Bemerkungen; DJS und GrR.ch haben eine gemeinsame Stellungnahme eingereicht. Auszuwerten waren somit 54 Stellungnahmen (26 + 6 + 22).

Der VE-PolAG gliedert sich in 11 Titel sowie einen Anhang mit Änderungen des bisherigen Rechts. Dieser Gliederung folgt - nach den Allgemeinen Bemerkungen - die Darstellung der Stellungnahmen zu den einzelnen Gesetzesbestimmungen.

2 Allgemeine Beurteilung

Auf grundsätzlicher Ebene ist zu unterscheiden zwischen der Beurteilung des Gesetzgebungsvorhabens als solchem und seiner generellen Zielsetzung - Rechtsvereinheitlichung und Überwindung der heutigen Rechtszersplitterung durch Zusammenzug der Rechtsquellen des Polizeirechts des Bundes in einem einzigen Erlass, insgesamt Schaffung einer klaren und transparenten Regelung (nachfolgend Ziffer 2.1) - und der Beurteilung des konkret vorliegenden Gesetzesentwurfs (Ziffer 2.2.).

2.1 Beurteilung des Gesetzgebungsvorhabens als solchem

Das Gesetzgebungsvorhaben als solches wird ausdrücklich begrüsst von

- 24 Kantonen;

- 5 Parteien (CVP, SVP, SP, CSP, GPS);

- 16 Organisationen.2

1 CCC, GrR.ch, GSoA, PV fedpol und SPI.

2 Amnesty Int., Bankiervereinigung, CCC, GSoA, KKJPD, KSBS, PV fedpol, Privatim, SAV, SGB, SKG, SSV, Travail.Suisse, Universität Basel, VSKC und VSPB.