Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/105: Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden und über den Schutz der schweizerischen Souveränität. Bundesbeschluss über die Genehmigung von zwei europäischen Übereinkommen in Verwaltungssachen · 34 Seiten
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I. Einführung und allgemeine Würdigung1
Die Vernehmlassung zu diesem Vorhaben endete am 31. Mai 2013. Das EJPD hat 59 Stellungnahmen erhalten. An der Vernehmlassung teilgenommen haben 26 Kantone, die eidgenössischen Gerichte (Bundesgericht und Bundesverwaltungsgericht, das
Bundesstrafgericht hat ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet), vier politische Parteien, sechs gesamtschweizerische Dachverbände, 20 interessierte Organisationen und Institutionen sowie eine Privatperson.
Allgemein sind die Stellungnahmen vielfältig ausgefallen, sie reichen von der vorbehaltlosen Zustimmung über die Indifferenz bis zur klaren Ablehnung.
Die Kantone sind mehrheitlich für das Vorhaben. Die Tragweite ihrer Zustimmung ist
insofern zu relativieren, weil sie vom Vorhaben nur am Rande betroffen sind2. Die
politischen Parteien, die Stellung genommen haben (CVP, FDP Die Liberalen, SP) haben dem Vorhaben eher zugestimmt. Lediglich die SVP lehnt das Vorhaben entschieden ab. Die GPS, die glp und die BDP haben keine Stellung genommen. Die Meinungen der
gesamtschweizerischen Dachverbände und der übrigen Organisationen und
Institutionen sind sehr geteilt.
Es ist zu bemerken, dass die Bewertung des Vorhabens stark beeinflusst ist vom US-
amerikanischen Strafverfahren gegen die UBS und andere schweizerische Banken, vom Steuerstreit mit den USA und der damit verbundene Herausgabe von Daten. Das Vorhaben wurde daher als Abwehrdispositiv gegen die USA wahrgenommen.
II. Zusammenfassung der Ergebnisse
A. Kantone
Für das Vorhaben sind:
BE, LU, UR, SZ, OW, GL, ZG, FR, SO, BL, SH, AR, AI, AG, VS, NE, GE.
Zu bemerken ist, dass BE, LU, UR, GL, ZG, FR, AR, VS sich damit begnügen, ihre
grundsätzliche Zustimmung auszudrücken ohne sich zum Inhalt des Vorhabens zu äussern.
Mit einzelnen inhaltlichen Vorbehalten für das Vorhaben sind:
ZH, BS, TG, TI, VD, GE, JU
Auf eine Stellungnahme verzichtet haben:
GR
Gegen das Vorhaben sind:
NW, SG
B. Eidgenössische Gerichte
Das Bundesgericht beschränkt sich auf zwei Bemerkungen: Für die Zustellung von amtlichen Dokumenten begrüsst es einerseits den vorgeschlagenen Beitritt zum entsprechenden Übereinkommen. Andererseits wünscht es, dass der Rechtsmittelweg an das Bundesgericht nach dem Vorbild des Steueramtshilfegesetzes geöffnet wird.
1 Die Übersicht der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer findet sich im Anhang.
2 Für die Fälle, in denen das Bundesrecht die Kantone direkt zur Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden ermächtigt siehe Art. 3 lit. b des Gesetzesentwurfs.