Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/105: Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden und über den Schutz der schweizerischen Souveränität. Bundesbeschluss über die Genehmigung von zwei europäischen Übereinkommen in Verwaltungssachen · 34 Seiten
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6. Abschnitt: Schlussbestimmungen Artikel 27 Änderung bisherigen Rechts Ziffer 1 des Anhangs: Verwaltungsverfahrensgesetz vom 20. Dezember 1968
Das Bundesgericht schlägt vor, dass das Bundesamt für Justiz eine Liste der Behörden erstellt und regelmässig nachführt, die berechtigt sind, direkte Zustellungen auf postalischem Weg vorzunehmen.
Ziffer 2 des Anhangs: Bundesgerichtsgesetz vom 17. Juni 2005
Das Bundesgericht schlägt vor, dass der Gesetzesentwurf die Formulierung des
Steueramtshilfegesetzes übernimmt und damit vorsieht, dass die Beschwerde an das Bundesgericht offen steht soweit sie grundsätzliche Fragen aufwirft; das Bundesgericht schlägt Neuformulierungen für die Artikel 46, 83, 84a, 100 und 107 Abs. 3 BGG vor.
Ziffer 4 des Anhangs: Revisionsaufsichtsgesetz vom 16. Dezember 2005
Die Treuhand-Kammer kritisiert die vorgeschlagenen Änderungen im
Revisionsaufsichtsgesetz; sie wehrt sich insbesondere dagegen, dass die
Revisionsaufsichtsbehörde von sich aus Staatsverträge von beschränkter Tragweite selbständig abschliessen kann.
Ziffer 5 des Anhangs: Strafgesetzbuch
Scienceindustries schlägt vor, dass in Artikel 321 Absatz 1 StGB (Berufsgeheimnis) auch die Unternehmensjuristen genannt werden.
Artikel 28 Übergangsbestimmungen
Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Artikel 29 Referendum und Inkrafttreten
Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.