Vorlage

Vernehmlassung 2011/128: Revision im Bereich Tabak und Gebrauchsgegenstände · 32 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 12Fedlex · Vorlage

Anhang 1 (Art. 1 Abs. 2 Bst. a)

Listen von Gegenständen, auf die diese Verordnung nicht anwendbar ist

I Gegenstände, die nicht als Spielzeug im Sinne von Artikel 43 Absatz 1 LGV gelten

1. Dekorative Gegenstände für festliche Anlässe und Feierlichkeiten.

2. Produkte für Sammlerinnen und Sammler, sofern auf dem Produkt oder seiner

Verpackung ein sichtbarer und leserlicher Hinweis angebracht ist, wonach das Produkt für Sammlerinnen und Sammler, die mindestens 14 Jahre alt sind, bestimmt ist. Zu dieser Kategorie gehören:

a) original- und massstabsgetreue Kleinmodelle;

b) Bausätze von original- und massstabsgetreuen Kleinmodellen;

c) Folklore- und Dekorationspuppen und ähnliche Artikel;

d) Nachbildungen von historischem Spielzeug;

e) Nachahmungen echter Schusswaffen.

3. Sportgeräte (einschliesslich Rollschuhe, Inlineskates und Skateboards) für

Kinder mit einem Körpergewicht über 20 kg.

4. Fahrräder mit einer maximalen Sattelhöhe von mehr als 435 mm, gemessen als

vertikaler Abstand vom Boden bis hin zum oberen Teil der Sitzfläche, mit dem Sitz in horizontaler Position und mit dem Sitzkissen in seiner kleinsten Einraststellung.

5. Roller (Trottinett) und andere Fortbewegungsmittel, die als Sportgeräte konzi-

piert sind oder die für die Fortbewegung auf öffentlichen Strassen oder öffentlichen Wegen bestimmt sind.

6. Elektrisch betriebene Fahrzeuge, die zur Fortbewegung auf öffentlichen Stras-

sen und Wegen oder auf den öffentlichen Gehsteigen bestimmt sind.

7. Wassersportgeräte zur Verwendung in tiefem Wasser und Schwimmlernmittel

für Kinder, wie Schwimmsitze und Schwimmhilfen.

8. Puzzlespiele mit mehr als 500 Teilen.

9. Mit Druckgas betriebene Gewehre und Pistolen mit Ausnahme von Wasserge-

wehren und –pistolen sowie Bogen zum Bogenschiessen, die über 120 cm lang sind.

10. Feuerwerkskörper einschliesslich Amorces (Zündplättchen), die nicht speziell

für Spielzeug bestimmt sind.

11. Produkte und Spiele mit spitz zulaufenden Wurfgeschossen, wie Pfeilspiele,

bei denen Pfeile mit Metallspitzen verwendet werden.