Vorlage
Vernehmlassung 2011/128: Revision im Bereich Tabak und Gebrauchsgegenstände · 32 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 26Fedlex · Vorlage
genden Gründen offensichtlich nicht für Kinder unter 36 Monaten bestimmt sein kann.
2. Aktivitätsspielzeug
Aktivitätsspielzeug muss mit folgendem Warnhinweis versehen sein:
„Achtung. Nur für den Hausgebrauch.“
Aktivitätsspielzeug, das an einem Gerüst montiert ist, sowie gegebenenfalls anderem Aktivitätsspielzeug muss eine Gebrauchsanweisung beiliegen, in der darauf hingewiesen wird, dass eine regelmässigen Überprüfung und Wartung der wichtigsten Teile (Aufhängung, Befestigung, Verankerung am Boden usw.) notwendig ist und dass bei Unterlassung solcher Kontrollen Kipp- oder Sturzgefahr bestehen kann.
Ferner müssen dem Spielzeug Anweisungen für eine sachgerechte Montage beigefügt sein. Diese enthalten Hinweise auf die Teile, von denen bei falscher Montage Gefahren ausgehen können, sowie Angaben darüber, wie die Aufstellungsfläche für das Spielzeug beschaffen sein muss.
3. Funktionelles Spielzeug
Funktionelles Spielzeug muss mit folgendem Warnhinweis versehen sein:
„Achtung. Benutzung unter unmittelbarer Aufsicht von Erwachsenen.“
Die Gebrauchsanweisung für funktionelles Spielzeug muss eine Beschreibung der Vorsichtsmassnahmen enthalten, die bei der Verwendung zu beachten sind. Sie muss auf die Gefahren hinweisen, denen sich Benutzerinnen und Benutzer bei Nichtbeachtung dieser Massnahmen aussetzen. Diese Gefahren sind näher zu bezeichnen. Es handelt sich in der Regel um Gefahren, die von dem Gerät oder Produkt ausgehen können, dessen verkleinertes Modell oder Nachbildung das Spielzeug darstellt. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass das Spielzeug ausser Reichweite von Kindern unter einem bestimmten Alter aufbewahrt werden muss. Dieses Alter ist von der Herstellerin festzulegen.
4. Chemisches Spielzeug
Die Verpackung von chemischen Spielzeug muss mit folgendem Warnhinweis versehen sein:
„Achtung. Nicht geeignet für Kinder unter … Jahren28. Benutzung unter Aufsicht von Erwachsenen.“
Die Gebrauchsanweisung für Spielzeug, das gefährliche Stoffe oder Gemische enthält, muss auf den gefährlichen Charakter dieser Stoffe oder Gemische aufmerksam machen. Sie muss eine Beschreibung der von den Benutzerinnen und Benutzern einzuhaltenden Vorsichtsmassnahmen enthalten, die bei der Verwendung zu beachten sind. Sie muss auf die Gefahren hinweisen, denen sich Benutzerinnen und Benutzer bei Nichtbeachtung dieser Massnahmen aussetzen. Die Gefahren sind kurz zu beschreiben. Die erforderli-
28 Das Alter ist von der Herstellerin festzulegen.