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Vernehmlassung 2011/128: Revision im Bereich Tabak und Gebrauchsgegenstände · 32 Seiten
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a. diese Duftstoffe klar auf der Verpackung gekennzeichnet sind und die
Verpackung mit dem in Anhang 3 Teil B Ziffer 10 genannten Warnhinweis versehen ist;
b. die Produkte, die das Kind gemäss der Gebrauchsanweisung herstellen
kann, den Anforderungen der VKos entsprechen; und
c. diese Duftstoffe den Bestimmungen über Aromen in Lebensmittel ent-
sprechen.
Brettspiele für den Geruchsinn, Kosmetikkoffer und Spiele für den Geschmacksinn dürfen von Kindern unter 36 Monaten nicht verwendet werden. Dieses Spielzeug muss mit einem Warnhinweis nach Anhang 3 Teil B Ziffer 1 versehen sein.
11. Abweichend von Ziffer 3 und 4 dürfen die folgenden Grenzwerte in der Migrationsprüfung e von Spielzeug und Spielzeugbestandteilen nicht überschritten werden:
Element oder mg/kg mg/kg mg/kg Verbindung in trockenen, brüchi- in flüssigen oder in abgeschabten
gen, staubförmigen haftenden Spiel- Spielzeugmaterialien oder geschmeidigen zeugmaterialien Spielzeugmaterialien Aluminium 5625 140670000
Antimon 45 11,3560
Arsen 3,8 0,947
Barium 4500 112556000
Bor 1200 30015000
Cadmium 1,9 0,523
Chrom (3+) 37,5 9,4460
Chrom (6+) 0,02 0,005 0,2 Cobalt 10,5 2,6130
Kupfer 622,5 1567700
Blei 13,5 3,4160
Mangan 1200 30015000
Quecksilber 7,5 1,994
Nickel 75 18,8930
Selen 37,5 9,4460
Strontium 4500 112556000
Zinn 15000 3750 180000