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Vernehmlassung 2011/128: Revision im Bereich Tabak und Gebrauchsgegenstände · 32 Seiten

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a. diese Duftstoffe klar auf der Verpackung gekennzeichnet sind und die

Verpackung mit dem in Anhang 3 Teil B Ziffer 10 genannten Warnhinweis versehen ist;

b. die Produkte, die das Kind gemäss der Gebrauchsanweisung herstellen

kann, den Anforderungen der VKos entsprechen; und

c. diese Duftstoffe den Bestimmungen über Aromen in Lebensmittel ent-

sprechen.

Brettspiele für den Geruchsinn, Kosmetikkoffer und Spiele für den Geschmacksinn dürfen von Kindern unter 36 Monaten nicht verwendet werden. Dieses Spielzeug muss mit einem Warnhinweis nach Anhang 3 Teil B Ziffer 1 versehen sein.

11. Abweichend von Ziffer 3 und 4 dürfen die folgenden Grenzwerte in der Migrationsprüfung e von Spielzeug und Spielzeugbestandteilen nicht überschritten werden:

Element oder mg/kg mg/kg mg/kg Verbindung in trockenen, brüchi- in flüssigen oder in abgeschabten

gen, staubförmigen haftenden Spiel- Spielzeugmaterialien oder geschmeidigen zeugmaterialien Spielzeugmaterialien Aluminium 5625 140670000

Antimon 45 11,3560

Arsen 3,8 0,947

Barium 4500 112556000

Bor 1200 30015000

Cadmium 1,9 0,523

Chrom (3+) 37,5 9,4460

Chrom (6+) 0,02 0,005 0,2 Cobalt 10,5 2,6130

Kupfer 622,5 1567700

Blei 13,5 3,4160

Mangan 1200 30015000

Quecksilber 7,5 1,994

Nickel 75 18,8930

Selen 37,5 9,4460

Strontium 4500 112556000

Zinn 15000 3750 180000