Vorlage 1 VTS
Vernehmlassung 2011/51: Mehr Sicherheit für E-Bike-Fahrerinnen und -Fahrer (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge VTS, Verkehrsregelnverordnung VRV und Signalisationsverordnung SSV) · 31 Seiten
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Änderungsvorschläge (synoptische Darstellung) mit Erläuterungen / VTS Dokument 1
Bestimmung der Motorleistung
(Fortsetzung)
Erläuterungen:
Bei den Bezeichnungen für die Motorleistung, namentlich bei Elektromotoren, herrscht ein eigentlicher Begriffswirrwarr. Es werden deshalb hier die anzuwendenden Normen aufgeführt, aufgrund deren auch die Leistungsangabe in den internationalen Papieren üblicherweise erfolgt. In der übrigen VTS werden alle die verschiedenen vorhandenen Bezeichnungen wie «Nutzleistung», «Netto-Motorleistung», «Nennleistung», «maximale Nutzleistung», «Dauerleistung» usw. durch den einheitlichen Begriff «Motorleistung» ersetzt, der hier für die verschiedenen Motoren bzw. Fahrzeuge definiert ist.
Reifenanforderungen an Fahrzeugen der Klassen M, N und O
Geltender Text Änderungsvorschlag Art. 58 Abs. 8 Art. 58 Abs. 8 Reifen Reifen
8An Fahrzeugen der Klassen M, N und O mit8 An Fahrzeugen der Klassen M, N und O mit einer bauartbedingten oder zulässigen Höchst- einer bauartbedingten oder zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h und mehr müs- geschwindigkeit von 80 km/h und mehr müssen sen Reifen montiert sein, die den Anforderun- Reifen montiert sein, die den Anforderungen gen der Richtlinie Nr. 92/23 des Rates vom der Richtlinie Nr. 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeu- 31.März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen gen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage entsprechen. Montage beziehungsweise der Verordnung
Nr. 661/2009/EG entsprechen.
Erläuterungen:
Die Verordnung Nr. 661/2009/EG enthält für Reifen nebst den Anforderungen an das Rollgeräusch auch Anforderungen an die Nasshaftung und den Rollwiderstand. Ferner enthält die Verordnung eine Kennzeichnungspflicht der Reifen für die erwähnten drei Kriterien. Diese gilt für neu typengenehmigte Reifen ab 1. November 2012 und ab 2016 für alle Reifen. Die neuen Anforderungen an die Reifen kommen in der Schweiz zeitgleich wie in der EU zur Anwendung. Schwierigkeiten sind
– wie bei der Einführung der S-Reifen – für direktimportierte Fahrzeuge und Reifen von ausserhalb des EU-Raumes zu erwarten.