Vorlage 1 VTS

Vernehmlassung 2011/51: Mehr Sicherheit für E-Bike-Fahrerinnen und -Fahrer (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge VTS, Verkehrsregelnverordnung VRV und Signalisationsverordnung SSV) · 31 Seiten

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Änderungsvorschläge (synoptische Darstellung) mit Erläuterungen / VTS Dokument 1

Kennzeichnung der Fahrzeuge für den Strassenunterhalt

Geltender Text Änderungsvorschlag --- Art. 69 Abs. 4 (neu) Auffällige Markierungen

Variante 1

4Fahrzeuge des betrieblichen Strassenun-

terhaltes des Bundes, der Kantone sowie

der Gebietseinheiten NS dürfen mit lumi-

neszierender und/oder retroreflektierender kommunaloranger Farbe (Richtwert RAL 2011) gekennzeichnet sein. Variante 2

4Fahrzeuge des betrieblichen Strassenun-

terhaltes des Bundes, der Kantone sowie

der Gebietseinheiten NS dürfen mit lumi-

neszierender und/oder retroreflektierender Farbe gekennzeichnet sein. Variante 3

4Fahrzeuge, die regelmässig für den Unterhalt von Autobahnen und Autostrassen ein-

gesetzt werden, dürfen mit lumineszierender

und/oder retroreflektierender Farbe gekenn-

zeichnet sein. Erläuterungen:

Den Strassenunterhaltsdiensten ist es ein grosses Anliegen, ihre Fahrzeuge besser kenntlich zu machen. Das ASTRA hat mit Vertretern der betroffenen und mitinteressierten Stellen diesbezüglich eine Arbeitsgruppen-Sitzung durchgeführt. Grundsätzlich waren sich die Beteiligten einig, dass:

• eine bessere Kennzeichnung der Unterhaltsfahrzeuge wünschenswert ist;

• durch die Kennzeichnung auch die Identität solcher Fahrzeuge manifestiert werden soll. Die

Farbe «Kommunalorange» gilt grundsätzlich als Identitätsmerkmal der Unterhaltsfahrzeuge;

• die Einführung einer schweizweit einheitlichen Kennzeichnung der Unterhaltsfahrzeuge nicht

realistisch ist;

• um eine Reizüberflutung zu vermeiden, lumineszierende und retroreflektierende Bemalungen

zurückhaltend verwendet werden sollen;

• lumineszierende und retroreflektierende Bemalungen Fahrzeugen vorbehalten bleiben sollen,

die für Unterhaltsarbeiten auf Autobahnen und Autostrassen eingesetzt werden.

Hauptdiskussionspunkte waren die Farbwahl und der Kreis der berechtigten Fahrzeuge. Die vorgeschlagene Variante 1 entspricht dem Besprechungsergebnis der Arbeitsgruppen-Sitzung. Einige der Anwesenden sind jedoch der Auffassung, dass neben der für Strassenunterhaltsfahrzeuge typischen Farbe «Kommunalorange» auch andere lumineszierende und retroreflektierende Bemalungen zur identitätsstiftenden Kennzeichnung der Fahrzeuge möglich sein sollten (Variante 2; siehe Beispiel eines Fahrzeugs des Strasseninspektorates des Kantons Zürich).