Vorlage 1 VTS
Vernehmlassung 2011/51: Mehr Sicherheit für E-Bike-Fahrerinnen und -Fahrer (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge VTS, Verkehrsregelnverordnung VRV und Signalisationsverordnung SSV) · 31 Seiten
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Änderungsvorschläge (synoptische Darstellung) mit Erläuterungen / VTS Dokument 1
Fahrzeugbreite mit Blachenbetätigungssysteme
Geltender Text Änderungsvorschlag Art. 38 Abs. 1bis Bst. b Art. 38 Abs. 1bis Bst. b Abmessungen Abmessungen
1bisDie Fahrzeugbreite ist zu messen über die 1bisDie Fahrzeugbreite ist zu messen über die äussersten, fest mit dem Fahrzeug verbunde- äussersten, fest mit dem Fahrzeug verbundenen Teile, jedoch ohne: nen Teile, jedoch ohne:
b. Einrichtungen zur Sicherung der Fahr- b. Einrichtungen zur Sicherung der Fahrzeugblachen und dazugehörende zeugblachen und dazugehörende Schutzvorrichtungen, Spannverschlüsse Schutzvorrichtungen, Spannverschlüsse für Schiebeplanensysteme; für Schiebeplanensysteme sowie Blachenbetätigungssysteme und aufge-
rollte Blachen in einer Höhe über 3,00 m bis höchstens 0,15 m je Seite; Erläuterungen:
Artikel 73 Absatz 5 der Verkehrsregelnverordnung (VRV; SR 741.11) verlangt seit dem 1. April 2010 explizit, dass Ladungen, die leicht abgeweht werden können, in geschlossenen Fahrzeugen oder Behältern zu befördern oder mit geeigneten Abdeckungen zu überdecken sind. In der Folge kommen bei Kippmulden vermehrt Roll- bzw. Schiebeverdecke zum Abdecken der Ladung zur Anwendung. Diese verfügen über Aufrollmechanismus und Führungen, welche den Aufbau seitlich überragen.
Mit Schreiben vom 19. März 2010 hat das ASTRA nach verschiedenen Abklärungen und Konsultationen den Strassenverkehrsämtern seine Beurteilung mitgeteilt. Demnach können die Führungen und Betätigungsvorrichtungen von Roll- bzw. Schiebeverdecken, wie oben beschrieben, wie «Einrichtungen zur Sicherung der Fahrzeugblachen» behandelt werden. Sie müssen somit nach Artikel 38 Absatz 1bisBuchstabe b VTS bei der Messung der Fahrzeugbreite nicht mitberücksichtigt werden.
Mit der nun vorgeschlagenen Änderung wird diese Beurteilung festgeschrieben und gleichzeitig die in einzelnen Stellungnahmen vorgeschlagenen Einschränkungen (betr. Mindesthöhe und Höchstbreite) realisiert.