Vorlage 1 VTS
Vernehmlassung 2011/51: Mehr Sicherheit für E-Bike-Fahrerinnen und -Fahrer (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge VTS, Verkehrsregelnverordnung VRV und Signalisationsverordnung SSV) · 31 Seiten
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Änderungsvorschläge (synoptische Darstellung) mit Erläuterungen / VTS Dokument 1
Neuregelung der Vorschriften für Motorfahrräder
(Fortsetzung)
Erläuterungen:
Neu ist, dass Leicht-Motorfahrräder über eine Schiebe- beziehungsweise Anfahrhilfe verfügen dürfen, die es erlaubt, das Fahrzeug bis zu einer Geschwindigkeit von maximal 6 km/h ohne Tretunterstützung, d. h. im reinen Motorbetrieb, zu bewegen. Bei den übrigen Motorfahrrädern wird die Geschwindigkeit, bis zu welcher eine allenfalls vorhandene Tretunterstützung wirken darf, auf 45 km/h begrenzt.
Die bisherigen Vorschriften für Motorfahrräder sind sehr unübersichtlich. Es sind grundsätzlich die Fahrradvorschriften (Art. 213 bis 218) zu beachten, aber auch die zusätzlichen oder abweichenden Vorschriften für Motorfahrräder (Art. 175 bis 181). Artikel 175 Absatz 1bisenthält sodann Erleichterungen für Fahrzeuge mit maximal 500 Watt Motorleistung, die aber nicht alle für die Leicht-Motorfahrräder gelten. Aus diesem Grund sollen die technischen Anforderungen an Fahrzeuge die als Motorfahrräder gelten nach dem folgenden Schema neu aufgebaut werden: