Vorlage 1 VTS

Vernehmlassung 2011/51: Mehr Sicherheit für E-Bike-Fahrerinnen und -Fahrer (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge VTS, Verkehrsregelnverordnung VRV und Signalisationsverordnung SSV) · 31 Seiten

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Änderungsvorschläge (synoptische Darstellung) mit Erläuterungen / VTS Dokument 1

Gelbe Gefahrenlichter an Motorschlitten

Geltender Text Änderungsvorschlag --- Art. 141 Abs. 2 Bst. c (neu) Fakultative Beleuchtungsvorrichtungen

---2 Mit Bewilligung der Zulassungsbehörde, durch

Eintrag im Fahrzeugausweis, sind weiter erlaubt: --- --- c. an Motorschlitten, die für Rettungszwecke eingesetzt werden, gelbe Ge-

fahrenlichter. Erläuterungen:

Die Fachgruppe «Pistenfahrzeuge» der Strassenverkehrsämter schlägt vor, an Motorschlitten, die für Rettungszwecke eingesetzt werden, gelbe Gefahrenlichter zuzulassen. Obwohl gelbe Gefahrenlichter nicht für diesen Einsatz vorgesehen sind, werden solche offenbar bereits zu diesem Zweck verwendet und von einigen Strassenverkehrsämtern auch toleriert.

Scheibenwischer und Scheibenwaschanlage

Geltender Text Änderungsvorschlag Art. 146 Abs. 5 Art. 146 Abs. 5 Aufbau Motorräder Aufbau Motorräder

5Eine Scheibenwaschanlage ist nicht erforder-5 Eine An Scheiben von Verschalungen und lich (Art. 81 Abs. 1). Windschildern sind Scheibenwischer und

Scheibenwaschanlage ist nicht erforderlich (Art. 81 Abs. 1).

Erläuterungen:

Nach Artikel 81 Absatz 1 müssen Windschutzscheiben, über die der Führer oder die Führerin nicht leicht hinwegsehen kann, mit Scheibenwischern und mit einer Scheibenwaschanlage versehen sein. Allerdings existieren verschiedene Motorräder (hauptsächlich Roller) mit Windschutzscheiben ohne Scheibenwischer, die über eine EG-Gesamtgenehmigung verfügen. Dies führt zur unerfreulichen Situation, dass der gleiche Sachverhalt je nachdem, ob das Fahrzeug EGgesamtgenehmigt ist oder unter die VTS fällt (z. B. nachträglicher Anbau) unterschiedlich beurteilt wird. Obwohl wir einen Scheibenwischer bei hohen Scheiben für nützlich und der Sicherheit förderlich erachten, wird hier auf Antrag des Zweiradgewerbes eine Aufhebung des Obligatoriums zur Diskussion gestellt.