Vorlage 1 VTS
Vernehmlassung 2011/51: Mehr Sicherheit für E-Bike-Fahrerinnen und -Fahrer (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge VTS, Verkehrsregelnverordnung VRV und Signalisationsverordnung SSV) · 31 Seiten
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Änderungsvorschläge (synoptische Darstellung) mit Erläuterungen / VTS Dokument 1
Schutzeinrichtungen bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen mit besonderem Aufbau
Geltender Text Änderungsvorschlag Art. 164 Abs. 3 Art. 164 Abs. 3 Schutzeinrichtung Schutzeinrichtung
3Von Absatz 2 ausgenommen sind umgebaute3 Von Absatz 2 ausgenommen sind umgebau-Fahrzeuge (z. B. Personenwagen, Lastwagen te Fahrzeuge (z. B. Personen Lieferwagen, usw.) mit Original-Führerkabine und Kleinfahr- Lastwagen usw.) mit Original-Führerkabine zeuge mit einem Leergewicht ohne Zusatzge- und Kleinfahrzeuge Fahrzeuge mit einem räte und Führer oder Führerin von höchstens Leergewicht ohne Zusatzgeräte und Führer 0,60 t. oder Führerin von höchstens 0,60 t sowie
Fahrzeuge, für die der Fahrzeughersteller oder eine anerkannte Prüfstelle bestätigt, dass eine Schutzeinrichtung aufgrund des
speziellen Aufbaus keine zusätzliche Si-
cherheit bietet. Erläuterungen:
Es handelt sich hier um einen Vorschlag der landwirtschaftlichen Verbände, die geltend machen, dass bei gewissen Fahrzeugen mit hohem Aufbau (z. B. selbstfahrende Futtermischer) die Schutzvorrichtung keinen Nutzen entfaltet und damit entbehrlich ist.
Diebstahlsicherung an Fahrrädern
Geltender Text Änderungsvorschlag Art. 218 Abs. 3 Art. 218 Abs. 3 Diebstahlsicherung Diebstahlsicherung
3Fahrräder sind mit einer Diebstahlsicherung3 Aufgehoben
(Schloss, Schliesskabel, Schliesskette oder
dergleichen) zu versehen.
Wenn der VTS-Änderung zugestimmt wird, dann wird ebenfalls Anhang 1 Punkt 7 Ziffer 703.2 der OBV wie folgt geändert bzw. aufgehoben:
Geltender Text Änderungsvorschlag Anhang 1 Pkt. 7 Ziff. 703.2 Anhang 1 Pkt. 7 Ziff. 703.2 Diebstahlsicherung Diebstahlsicherung
7Radfahrerinnen und Radfahrer, Führe-7 Radfahrerinnen und Radfahrer, Führe-
rinnen und Führer von Motorfahrrädern; rinnen und Führer von Motorfahrrädern; Bau- und Ausrüstungsvorschriften und Bau- und Ausrüstungsvorschriften und administrative Bestimmungen administrative Bestimmungen
Fr. Fr. 703. Fahren ohne 703. Fahren ohne
2. Diebstahlsicherung (Art. 175 2. Aufgehoben
Abs. 1 und 218 Abs. 3 VTS) 20.–
Erläuterungen:
Pro Velo Schweiz verlangt die Aufhebung der Pflicht, dass Fahrräder mit einer Diebstahlsicherung versehen sein müssen oder zumindest ein Schliesskabel oder eine Schliesskette mitgeführt werden muss. Es wird geltend gemacht, dass der Diebstahl eines Velos zwar ein Ärgernis für den Bestohlenen, aber kein mit Strafe zu verfolgendes Problem für die Allgemeinheit sei.
Die Aufhebung von Artikel 218 Absatz 3 bewirkt, dass auch für Motorfahrräder keine Diebstahlsicherung mehr verlangt wird.