Vorlage 1 VTS

Vernehmlassung 2011/51: Mehr Sicherheit für E-Bike-Fahrerinnen und -Fahrer (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge VTS, Verkehrsregelnverordnung VRV und Signalisationsverordnung SSV) · 31 Seiten

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Änderungsvorschläge (synoptische Darstellung) mit Erläuterungen / VTS Dokument 1

Achslast bei landwirtschaftlichen Erntemaschinen

Geltender Text Änderungsvorschlag Art. 95 Abs. 2 Bst. b Art. 95 Abs. 2 Bst. b Achslasten Achslasten

2Die Achslasten dürfen (ohne Berücksichti-2 Die Achslasten dürfen (ohne Berücksichtigung einer Anfahrhilfe nach Art. 57 Abs. 2) gung einer Anfahrhilfe nach Art. 57 Abs. 2) höchstens betragen für: höchstens betragen für:

Tonnen Tonnen

b. angetriebene Einzelachsen 11,50 b. angetriebene Einzelachsen bei:

1. landwirtschaftlichen Ern-

temaschinen mit Reifen von mindestens 0,8 m Breite 14,00

2. den übrigen Motorwagen 11,50

Wenn der VTS-Änderung zugestimmt wird, dann wird ebenfalls Artikel 67 Absatz 2 Buchstabe b der VRV wie folgt geändert:

Geltender Text Änderungsvorschlag Art. 67 Abs. 2 Bst. b VRV Art. 67 Abs. 2 Bst. b VRV Gewichte Gewichte

2Die Achslasten dürfen höchstens betragen2 Die Achslasten dürfen höchstens betragen für: für:

Tonnen Tonnen

b. angetriebene Einzelachsen 11,50 b. angetriebene Einzelachsen bei:

1. landwirtschaftlichen Ern-

temaschinen mit Reifen von mindestens 0,8 m Breite 14,00

2. den übrigen Motorwagen 11,50 Erläuterungen:

Die Landwirtschaftsverbände verlangen schon seit einiger Zeit höhere Achslasten für die landwirtschaftlichen Erntemaschinen (Mähdrescher, Feldhäcksler und Rübenernter). Dies wird damit begründet, dass diese Maschinen im Ausland mit bis zu 14 t Achslast verkehren und für den kleinen Schweizer Markt keine Sonderanfertigungen angeboten würden. Die Mehrbelastung der Strassen sei nur gering, weil diese Fahrzeuge über Breitreifen verfügen, welche die Achsbelastung auf eine grössere Strassenfläche verteilen, nur saisonal kurzzeitig eingesetzt würden und auch dann wegen ihrer geringen Geschwindigkeit und grossen Abmessungen (bis 3,50 m Breite) nur kurze Strecken auf der Strasse zurücklegten.

Nach dem aktuellen Stand der Technik weisen Reifen mit einer ausreichenden Tragkraft durchwegs eine Breite von mindestens 800 mm auf. Es ist jedoch nicht auszuschliessen, dass künftig auch weniger breite Reifen verfügbar sein werden, was im Hinblick auf die Boden- und Strassenschonung nicht wünschenswert ist.