Vorlage 1 VTS

Vernehmlassung 2011/51: Mehr Sicherheit für E-Bike-Fahrerinnen und -Fahrer (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge VTS, Verkehrsregelnverordnung VRV und Signalisationsverordnung SSV) · 31 Seiten

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Änderungsvorschläge (synoptische Darstellung) mit Erläuterungen / VTS Dokument 1

Richtungsblinker an Motorrädern, Leicht-, Klein- und dreirädrigen Motorfahrzeugen

Geltender Text Änderungsvorschlag --- Art. 140 Abs. 1 Bst. c (neu) Obligatorische Beleuchtungsvorrichtungen

---1 Folgende Lichter und Rückstrahler müssen fest

angebracht sein:

--- --- c. Richtungsblinker. --- Übergangsbestimmungen --- X Für Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 2013 erstmals zugelassen werden, gilt bezüglich Artikel 140 Absatz 1 Buchstabe c über die Richtungsblinker das bisherige Recht. Änderungen im direkten Zusammenhang mit der Änderung von Artikel 140 Absatz 1 Buchstabe c Geltender Text Änderungsvorschlag Art. 141 Abs. 1 Bst. f Art. 141 Abs. 1 Bst. f Fakultative Beleuchtungsvorrichtungen Fakultative Beleuchtungsvorrichtungen

1Folgende Vorrichtungen sind, unter Vorbehalt1 Folgende Vorrichtungen sind, unter Vorbehalt der in Klammern jeweils aufgeführten Höchst- der in Klammern jeweils aufgeführten Höchstzahl und unter Vorbehalt von Artikel 140 Ab- zahl und unter Vorbehalt von Artikel 140 Absatz 2, zusätzlich erlaubt: satz 2, zusätzlich erlaubt:

f. Richtungsblinker; f. Aufgehoben

Art. 160 Abs. 4 Art. 160 Abs. 4 Beleuchtung Motorschlitten Beleuchtung Motorschlitten

4Fernlichter und Kontrollschildbeleuchtung4 Fernlichter, und Kontrollschildbeleuchtung und sind nicht erforderlich. Zur Diebstahlsicherung Richtungsblinker sind nicht erforderlich. Zur genügt eine Schliesskette oder eine andere Diebstahlsicherung genügt eine Schliesskette gleich sichere Schliessvorrichtung. oder eine andere gleich sichere Schliessvorrich-

tung.

Erläuterungen:

Serienmässig sind heute Motorräder – wie auch in der EU vorgeschrieben – in aller Regel mit Richtungsblinkern ausgerüstet. Richtungsanzeigen mittels Blinkern sind deshalb auch bei Motorrädern gebräuchlich und werden von den anderen Verkehrsteilnehmern auch so erwartet. Ausserdem sind Handzeichen besonders bei Nacht oder schlechter Witterung schlecht erkennbar. Aus diesen Gründen sollen Richtungsblinker bei neuen Fahrzeugen nicht mehr fakultativ, sondern obligatorisch sein.