Vorlage 1 VTS

Vernehmlassung 2011/51: Mehr Sicherheit für E-Bike-Fahrerinnen und -Fahrer (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge VTS, Verkehrsregelnverordnung VRV und Signalisationsverordnung SSV) · 31 Seiten

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Änderungsvorschläge (synoptische Darstellung) mit Erläuterungen / VTS Dokument 1

Landwirtschaftliche Fahrzeuge mit Überbreite

(Fortsetzung)

Erläuterungen:

In der Zwischenzeit hat sich gezeigt, dass diese Forderung nicht immer zweckmässig ist. Wesentlich ist u. E. dass auch das Zugfahrzeug angemessen bereift ist, und die Verkehrssicherheit nicht durch seitlich vorstehende Anhängerräder beeinträchtigt wird. Dies kann durch zweckmässige Kennzeichnung der Zugfahrzeuge vermieden werden. Gedacht ist an eine Markierung im Sinne von Artikel 58 Absatz 4 VRV, der lautet: Überbreite Ladungen oder Anhänger bei Ausnahmetransporten sind vorne am Zugfahrzeug für den Gegenverkehr mit rechteckigen Flaggen oder Tafeln von mindestens 40 cm Seitenlänge zu kennzeichnen, die schräge, rund 10 cm breite rot-weisse Streifen aufweisen. Nachts und wenn die Witterung es erfordert sind die Zeichen zu beleuchten oder Markierlichter anzubringen.

Vereinfachte Zulassung von Fahrzeugen mit CoC bzw. schweizerischer Typengenehmigung oder Datenblatt

Geltender Text Änderungsvorschlag --- Art. 30 Abs. 1bis (neu) Einzelprüfung --- 1bis Für die erstmalige Inverkehrsetzung von neuen Fahrzeugen der Klasse M1 mit einem Gesamtgewicht bis 3,50 t nach Absatz 1

Buchstaben a (CH-Typengenehmigung/Datenblatt) und b (europäische Übereinstimmungsbescheinigung; CoC) genügt anstelle der

Funktionskontrolle die Identifikation des

Fahrzeuges. Als neu im Sinne dieser Bestimmung gelten Fahrzeuge, deren Importda-

tum nicht mehr als ein Jahr zurückliegt und

deren Kilometerstand 2000 km nicht über-

steigt.

Art. 32 Abs. 1 Art. 32 Abs. 1

Delegation der Einzelprüfung vor der Zulas- Delegation der Einzelprüfung vor der Zulas-

sung (Selbstabnahme) sung (Selbstabnahme)

1Die Zulassungsbehörde kann die Einzelprü-1 Die Zulassungsbehörde kann die Einzelprüfung vor der Zulassung mittels Funktionskon- fung vor der Zulassung mittels Funktionskontrolle auf Gesuch hin an Personen delegieren, trolle nach Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe a die zur Verwendung der Typengenehmigungen auf Gesuch hin an Personen delegieren, die zur beziehungsweise der Datenblätter berechtigt Verwendung der Typengenehmigungen beziesind und für eine einwandfreie Auslieferung hungsweise der Datenblätter berechtigt sind Gewähr bieten. und für eine einwandfreie Auslieferung Gewähr

bieten.