Vorlage 1 VTS
Vernehmlassung 2011/51: Mehr Sicherheit für E-Bike-Fahrerinnen und -Fahrer (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge VTS, Verkehrsregelnverordnung VRV und Signalisationsverordnung SSV) · 31 Seiten
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Änderungsvorschläge (synoptische Darstellung) mit Erläuterungen / VTS Dokument 1
Nutzlast bei gewerblichen Traktoren Geltender Text Änderungsvorschlag Art. 134 Abs. 1 Art. 134 Abs. 1 Nutzlast Nutzlast
1Die Nutzlast ist, ausgenommen bei landwirt-1 Die Nutzlast von Traktoren ist schaftlichen Traktoren, auf 50 Prozent des , ausgenommen bei landwirtschaftlichen Trak-Fahrzeugleergewichts, jedoch auf höchstens toren, auf 50 Prozent des Fahrzeugleerge-3,00 t, beschränkt. wichts, jedoch auf höchstens 3,00 t, be-
schränkt. Ausgenommen sind landwirt-
schaftliche Traktoren und Traktoren ohne
Ladefläche, Tank oder eine andere Mög-
lichkeit zum Sachentransport. Erläuterungen:
Gewerbliche Traktoren haben – anders als Lastwagen – eine Nutzlastbeschränkung, u.a. weil sie geringere Sicherheits- und Umweltvorschriften erfüllen müssen. Ohne diese Nutzlastbeschränkung wären die Halter von Traktoren mit Ladeflächen (siehe Bild «Transporter») bei der Bewerbung um gewerbliche Transportaufträge gegenüber dem Transportgewerbe mit Lastwagen bevorteilt, weil dieses strengere Anforderungen (insbesondere auch bezüglich der Chauffeure) erfüllen muss.
Die Nutzlastbeschränkung verunmöglicht heute aber bei «typischen Traktoren» – nämlich solchen ohne Ladefläche, Tank oder eine andere Möglichkeit zum Sachentransport (siehe Bild) – oftmals die Verwendung der immer schwerer werdenden Zusatzgeräte (z. B. Schneeräumgeräte, Geräte zum Strassenunterhalt oder landwirtschaftliche Anbaugeräte). Zwar können auch mit diesen «typischen Traktoren» gewerbliche Transporte (durch Mitführen von Transportanhängern) durchgeführt werden. Trotzdem unterscheiden sich diese Fahrzeuge deutlich von den heute auch als Traktoren zugelassenen «Transporten». Während bei den «typischen Traktoren» die Nutzlast für die Aufnahme der Stützlast eines Zentralachsanhängers oder das Mitführen von Zusatzgeräten benötigt wird, dient sie bei den Transportern primär dem Sachentransport.
Um die Verwendung der Zusatzgeräte an «typischen Traktoren» nicht länger einzuschränken, wird deshalb in dieser Anhörung vorgeschlagen, die Nutzlastbeschränkung bei den «typischen Traktoren», nicht aber bei den «Transportern» aufzuheben.
«Typischer Traktor» «Transporter» mit Genehmigung als Traktor