Vorlage 1 VTS

Vernehmlassung 2011/51: Mehr Sicherheit für E-Bike-Fahrerinnen und -Fahrer (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge VTS, Verkehrsregelnverordnung VRV und Signalisationsverordnung SSV) · 31 Seiten

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Änderungsvorschläge (synoptische Darstellung) mit Erläuterungen / VTS Dokument 1

Kindersitze

Geltender Text Änderungsvorschlag Art. 106 Sachüberschrift und Abs. 3 Art. 106 Sachüberschrift und Abs. 3 Sicherheitsgurten, Kopfstützen Sicherheitsgurten, Kindersitze, Kopfstützen

3Für Kinder vorgesehene Sitze in Fahrzeugen3 Für Kinder vorgesehene Sitze in Fahrzeugen der Klassen M und N müssen mindestens mit der Klassen M und N müssen mindestens mit Beckengurten ausgerüstet sein. Beckengurten ausgerüstet sein einen gleich-

wertigen Schutz bieten wie Kindersitze nach

dem ECE-Reglement Nr. 44/03 für die betref-

fende Altersgruppe. --- Übergangsbestimmungen --- X Für Fahrzeuge der Klassen M und N, die vor dem 1. August 2012 mit Kindersitzen erstmals zugelassen oder entsprechend umgebaut werden, gilt bezüglich Artikel 106 Absatz 3 über einen gleichwertigen Schutz wie nach dem ECE-Reglement Nr. 44/03 das bisherige Recht. Erläuterungen:

Zur Zeit benötigen für Kinder vorgesehene Sitze in Fahrzeugen der Klassen M und N lediglich Beckengurten. Es ergibt sich damit ein Sicherheitsgefälle zwischen Schulbussen und beispielsweise Personenwagen. Mit den neuen Vorschriften wird dieses behoben, indem die Anforderungen an Kindersitze bei alle wichtigen Transportmotorwagen an diejenigen der Schulbusse angepasst werden. Auch die vorgesehenen Übergangsfristen entsprechen denjenigen der Schulbusse.