Vorlage 1 VTS
Vernehmlassung 2011/51: Mehr Sicherheit für E-Bike-Fahrerinnen und -Fahrer (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge VTS, Verkehrsregelnverordnung VRV und Signalisationsverordnung SSV) · 31 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 8Fedlex · Vorlage
Änderungsvorschläge (synoptische Darstellung) mit Erläuterungen / VTS Dokument 1
Fahrzeugnachprüfung beim nachträglichen Anbringen einer Anhängevorrichtung
Geltender Text Änderungsvorschlag Art. 34 Abs. 2 Bst. h Art. 34 Abs. 2 Bst. h Ausserordentliche Prüfungspflicht Ausserordentliche Prüfungspflicht
2Der Halter oder die Halterin hat der Zulas-2 Der Halter oder die Halterin hat der Zulassungsbehörde Änderungen an den Fahrzeugen sungsbehörde Änderungen an den Fahrzeugen zu melden. Geänderte Fahrzeuge sind vor der zu melden. Geänderte Fahrzeuge sind vor der Weiterverwendung nachzuprüfen. Namentlich Weiterverwendung nachzuprüfen. Namentlich betrifft dies: betrifft dies:
h. das Anbringen einer Anhängevorrich- h. das Anbringen einer Anhängevorrichtung.
tung; Die Zulassungsbehörden können die
Prüfung von für den Fahrzeugtyp ge-
nehmigten Anhängevorrichtungen an Personen- und Lieferwagen ohne durchgehende Bremsanlage an zur Selbstabnahme berechtigte Personen (Art. 32) delegieren; Erläuterungen:
Die Kommission Technik (KT) der asa (Vereinigung der Strassenverkehrsämter) hat bei der Beratung des entsprechenden Antrages festgestellt, dass Betriebe, die eine Berechtigung zur Selbstabnahme von neuen Fahrzeugen besitzen, auch die Voraussetzungen für eine korrekte Prüfung von Anhängevorrichtungen erfüllen. Die zur Selbstabnahme berechtigten Mitarbeiter solcher Betriebe seien von den zuständigen Strassenverkehrsämtern ausgebildet und berechtigt, diese Prüfungen bei Neufahrzeugen anlässlich der Selbstabnahmeprüfungen vorzunehmen und die Angaben im Prüfungsbericht «Form. 13.20A» einzutragen. Deshalb erscheine es aus Sicht der Verkehrssicherheit vertretbar, neue Fahrzeuge und bereits in Verkehr stehende gleich zu behandeln. Die Kommission Technik hat deshalb vorgeschlagen, zu prüfen, ob solche Prüfungen auch durch berechtigte Mitarbeiter von Selbstabnahmebetrieben unter den folgenden Bedingungen durchgeführt werden können:
• nur typengenehmigte Fahrzeuge;
• nur Anhängerkupplungen ohne durchgehende Bremsen;
• nur Fahrzeuge der Klasse M1 und N1;
Der asa-Vorstand unterstützt den Antrag.
Das Anbringen einer für das entsprechende Fahrzeug vorgesehenen Anhängevorrichtung ist in der Regel unproblematisch. Gefährlich wird es dann, wenn Vorrichtungen passend gemacht werden oder ungeeignete Verbindungselemente verwendet werden. Statt der Beschränkung auf typengenehmigte Fahrzeuge erscheint deshalb die Beschränkung auf für den Fahrzeugtyp vorgesehene und geprüfte Anhängevorrichtungen.