Vorlage 1 VTS

Vernehmlassung 2011/51: Mehr Sicherheit für E-Bike-Fahrerinnen und -Fahrer (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge VTS, Verkehrsregelnverordnung VRV und Signalisationsverordnung SSV) · 31 Seiten

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Änderungsvorschläge (synoptische Darstellung) mit Erläuterungen / VTS Dokument 1

Anhängelast an Leicht-, Klein- und dreirädrigen Motorfahrzeuge sowie an dreirädrigen Kleinmotorrädern

Geltender Text Änderungsvorschlag --- Art. 136 Abs. 3bis (neu) Anhängelast

--- 3bisFür Leicht-, Klein- und dreirädrige Mo-

torfahrzeuge sowie für dreirädrige Kleinmo-

torräder kann – sofern alle massgebenden

Vorschriften eingehalten sind – eine An-

hängelast für gebremste Anhänger bis zur

Hälfte des Gesamtgewichts des Zugfahr-

zeugs zugelassen werden. In diesem Fall

muss die voll beladene Fahrzeugkombination gegen eine Neigung von 12 Prozent vor-

wärts und rückwärts anfahren können und die Feststellbremse des Zugfahrzeugs muss sie in einer Steigung und einem Gefälle bis

12 Prozent halten können. Erläuterungen:

In Übereinstimmung mit dem EU-Recht darf bei Motorrädern, Leicht-, Klein- und dreirädrigen Motorfahrzeug die Anhängelast 50 Prozent des Leergewichts nach Artikel 136 Absatz 1 nicht überschreiten, wenn sie höher als 80 kg ist (Art. 136 Abs. 3). Besonders für mehrspurige Fahrzeuge wird aber immer wieder eine höhere Anhängelast verlangt, so insbesondere von der Post. Mit der vorgeschlagenen Regelung kann bei solchen Fahrzeugen unter gewissen Bedingungen (u. a. entsprechende Herstellergarantie) eine Anhängelast bis 50 Prozent des Gesamtgewichtes bewilligt werden.