Vorlage 1 VTS

Vernehmlassung 2011/51: Mehr Sicherheit für E-Bike-Fahrerinnen und -Fahrer (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge VTS, Verkehrsregelnverordnung VRV und Signalisationsverordnung SSV) · 31 Seiten

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Änderungsvorschläge (synoptische Darstellung) mit Erläuterungen / VTS Dokument 1

Geräuschmessung bei Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb

Geltender Text Änderungsvorschlag Anhang 6 Ziff. 111 Anhang 6 Ziff. 111

Geräuschmessung Geräuschmessung

11 Verfahren und Grenzwerte 11 Verfahren und Grenzwerte

111 Motorfahrzeuge müssen hinsichtlich der 111 Motorfahrzeuge müssen hinsichtlich der

Geräuschmessung die Anforderungen Geräuschmessung die Anforderungen entsprechend ihrer Kategorien- und Klas- entsprechend ihrer Kategorien- und Klasseneinteilungen erfüllen. Das Ergebnis ist seneinteilungen erfüllen. Das Ergebnis ist massgebend für die Zulassung der Fahr- massgebend für die Zulassung der Fahrzeuge. Bei Fahrzeugen mit elektrischem zeuge. Bei Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h kann auf die Geräuschmes- bis 30 km/h kann auf die Geräuschmessung verzichtet werden, sofern das Ge- sung verzichtet werden, sofern das Geräusch nicht als störend oder lästig auf- räusch nicht als störend oder lästig auffällt. fällt.

Erläuterungen:

Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb sind in der Regel sehr leise, so dass auf die Geräuschmessung verzichtet werden kann. Allerdings sind auch Fahrzeuge bekannt, die laute und lästige Antriebsgeräusche verursachen. Eine bedingungslose Aufhebung der Geräuschmessung für Elektrofahrzeuge ist deshalb nicht vorgesehen.