Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/154: Dringliche Asylgesetzrevision: Anhörung zur Umsetzung · 33 Seiten

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3.4 Beschäftigungsprogramme

Die Finanzierung von Beschäftigungsprogrammen bewirkt zusätzliche Kosten für den Bund. Diese zusätzlichen Kosten können gegenwärtig nicht beziffert werden, weil sie vom Interesse der Kantone und der Gemeinden an der Durchführung von Beschäftigungsprogrammen abhängen. Aufgrund einer Hochrechnung kann aber der Finanzierungsbedarf des Bundes im ersten Jahr der Umsetzung (ab Juli 2013) auf 3,5 Millionen Franken veranschlagt werden, für das zweite Jahr (2014) wäre vom doppelten Betrag auszugehen. Diese Berechnung berücksichtigt die 2800 Plätze in Unterkünften, die im Laufe des Jahres 2013 zur Verfügung stehen sollten.