Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/154: Dringliche Asylgesetzrevision: Anhörung zur Umsetzung · 33 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 5Fedlex · Erläuternder Bericht

1.2.3 Revision des Asylgesetzes

Die vom Bundesrat mit der Botschaft vom 26. Mai 2010 vorgeschlagene Revision des Asylgesetzes wurde durch das Parlament in drei Vorlagen aufgeteilt:

Vorlage 2: Das Parlament stimmt der im Beschleunigungsbericht des EJPD vorgeschlagenen Neustrukturierung des Asylbereichs grundsätzlich zu (Ziffer 1.1.). Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Bestimmungen über die Beschwerdefristen und die Verfahrens- und Chancenberatung wurden daher zurückgewiesen mit dem Auftrag, eine neue Vorlage zur Beschleunigung der Asylverfahren durch Schaffung von Verfahrenszentren des Bundes sowie durch die Anpassung der Beschwerdefristen und des Rechtsschutzes für die Asylsuchenden zu unterbreiten. Diese neue Vorlage soll im Frühjahr 2013 in die Vernehmlassung gegeben werden.

Vorlage 3: Das Parlament hat am 28. September 2012 auch im Hinblick auf die Neustrukturierung des Asylbereiches dringliche Änderungen des AsylG verabschiedet, die bereits am 29. September 2012 in Kraft getreten sind. Für die geplante Neustrukturierung wichtig sind insbesondere:

• Schaffung besonderer Zentren für Asylsuchende, die die öffentliche Sicherheit und Ord-

nung gefährden oder durch ihr Verhalten den ordentlichen Betrieb der Empfangsstellen erheblich stören (Art. 26 Abs. 1bis ff. AsylG; nachfolgend "besondere Zentren" genannt)

• Entrichtung einer Sicherheitspauschale durch den Bund (Art. 91 Abs. 2ter AsylG) und

Entrichtung von Beiträgen des Bundes für die Durchführung von Beschäftigungsprogrammen (Art. 91 Abs. 4bis AsylG) an Standortkantone von EVZ und besonderen Zentren

• Bewilligungsfreie vorübergehende Nutzung von Anlagen und Bauten des Bundes für die

Unterbringung von Asylsuchenden für maximal drei Jahre (Art. 26a AsylG)

• Möglichkeit der Prüfung neuer Verfahrensabläufe im Rahmen von Testphasen (Art. 112b

AsylG)

• Ergänzung von Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht (Art. 74 ff. AuG)

Vorlage 1: Weitere, nicht dringliche Änderungen des AsylG wurden vom Parlament am 14. Dezember 2012 beschlossen. Sie dienen teilweise ebenfalls der Neustrukturierung des Asylbereichs (z.B. Verbesserungen beim Rechtsschutz, Einführung einer Vorbereitungsphase, Ersatz Nichteintretensentscheide durch rasche materielle Asylverfahren)10. Die dafür notwendigen Ausführungsbestimmungen werden zurzeit ausgearbeitet und zu einem späteren Zeitpunkt in die Vernehmlassung gegeben.

1.2.4 Grundzüge der vorgeschlagenen Neustrukturierung des Asylbereiches

Eine ausführliche Darstellung findet sich im Schlussbericht und in den Eckwerten der Arbeitsgruppe Bund/Kantone (siehe oben, mit Fundstellen im Internet).

Die Arbeitsgruppe Bund/Kantone kommt zum Schluss, dass eine effektive Beschleunigung der Asylverfahren nur dann erreicht werden kann, wenn sich die wichtigsten Akteure am gleichen Ort befinden (insbesondere Unterbringung der Asylsuchenden, Verantwortliche für das Asylverfahren im BFM; Rechtsvertretung und Rückkehrberatung, Spezialisten für die Dokumentenprüfung, Abgleich mit der Eurodac-Datenbank und Länderdokumentation). Dies bedingt angesichts der derzeit vergleichsweise hohen Asylgesuchszahlen einen Ausbau der bestehenden EVZ und allenfalls die Eröffnung von weiteren Zentren an anderen Standorten.

Diese Zentren des Bundes müssen für eine optimale Organisation eine bestimmte Grösse aufweisen; sehr grosse Zentren wie in den Niederlanden (Ter Apel) sind in der Schweiz kaum realisierbar. Realistisch wäre die Schaffung von Zentren des Bundes durch einen Aus-

10 http://www.admin.ch/ch/d/ff/2012/9685.pdf