Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/154: Dringliche Asylgesetzrevision: Anhörung zur Umsetzung · 33 Seiten
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Falls sich ein grösserer Bedarf für Betreuungspersonal ergeben sollte, ist dies in einer Finanzierungsbestimmung der mit dem Standortkanton oder der Standortgemeinde abgeschlossenen Vereinbarung zu regeln (Art. 6b Abs. 1 Bst. b).
Gliederungstitel vor Art. 8
Die Überschrift von Abschnitt 2 wird angepasst, um den besonderen Zentren Rechnung zu tragen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Mit der Neustrukturierung des Asylbereichs wird insgesamt eine wesentliche Verfahrensbeschleunigung erwartet. Sie wird auf der einen Seite relativ hohe anfängliche Investitionsausgaben und – im Vergleich zu heute – Mehrkosten insbesondere in den Bereichen Rechtsschutz und Personal binden. Auf der anderen Seite darf mittel- und längerfristig mit erheblichen Einsparungen auf Grund der Verkürzung der Aufenthaltsdauer der Personen im Asylprozess gerechnet werden.
3.1 Testbetrieb
In der an der Asylkonferenz vom 21. Januar 2013 verabschiedeten gemeinsamen Erklärung wurde von den Kantonen sowie von den Städte- und Gemeindeverbänden einstimmig festgehalten, dass im Hinblick auf die Neustrukturierung des Asylbereiches eine Testphase durchzuführen ist (siehe Ziffer 1.2.2).
Im Vordergrund der Testphase steht die Beurteilung der mit der Neustrukturierung geplanten Neuerungen. Die Durchführung einer solchen Testphase ist wichtig und notwendig. Sie soll möglichst aussagekräftige Resultate im Hinblick auf die definitive Einführung der gesamten Neustrukturierung des Asylbereichs ermöglichen. Es wurden folgende Eckwerte definiert:
• Es werden eine umfassende Vorbereitungsphase (Informationsbeschaffung betr. Asyl-
gesuch) und eine Taktenphase (formelle Verfahrensschritte unter Beteiligung obligatorische und unentgeltlicher Rechtsvertretung) durchgeführt. Zudem sollen die Beschwerde- und Wegweisungsvollzugsphasen getestet werden.
• Im Rahmen des Testbetriebs sollen in einem Jahr optimalerweise 1'900 Asylgesuche
behandelt werden.
• Dafür werden rund 500 Betten und entsprechende Arbeitsplätze sowie Infrastruktur be-
nötigt. Die wesentlichsten Verfahrensakteure müssen vor Ort sein.
• Dublin-Verfahren sollen in jedem Fall im Zentrum des Bundes durchgeführt, abge-
schlossen und von diesem Zentrum vollzogen werden. Eine Verteilung auf die Kantone soll nur in wenigen Ausnahmefällen erfolgen.
Mehrkosten
Mit den vorgeschlagenen Testphasen entstehen dem Bund Kosten für die Finanzierung der Massnahmen für einen unentgeltlichen Rechtsschutz (Rechtsberatung und Rechtsvertretung), die medizinische Untersuchung und die konsequente Analyse der Reisepapiere im Zentrum. Mehrkosten entstehen auch im Personalbereich: Um die Verfahren massgeblich zu beschleunigen, wird mit einer ungefähren Verdoppelung der personellen Ressourcen gegenüber jenen für die Durchführung von 1'900 Verfahren gemäss heutigen Abläufen gerechnet. Neu ist unter anderem ein grösserer Aufwand während der Vorbereitungsphase (z.B. intensive Abklärungen über das Asylgesuch und Gespräche betr. freiwilliger Rückkehr) und der Taktenphase. Damit einher gehen Mietkosten für zusätzliche Arbeitsplätze und Kosten für deren Einrichtung (Mobiliar, Informatik). Für den Betrieb des Zentrums (Unterbringung, Verpflegung, Sicherheit, Betreuung, Beschäftigungsprogramme) entstehen wegen den zusätzli-