Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/154: Dringliche Asylgesetzrevision: Anhörung zur Umsetzung · 33 Seiten
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chen 500 Unterbringungsplätzen in Bundesstrukturen ebenfalls Mehrkosten. Hinzu kommen Kosten für die obligatorische Krankenversicherung sowie die neu eingeführte Sicherheitspauschale an den Standortkanton. Es wird von Totalkosten für die Testphasen von rund 40 Millionen Franken pro Jahr ausgegangen.
Minderkosten
Die Erhöhung der Kapazitäten in Bundesstrukturen in den Bereichen Unterbringung und Durchführung der Asylverfahren führt zu wesentlichen Einsparungen bei den Globalpauschalen für die Sozialhilfekosten. Insbesondere die konsequente Durchführung der Dublin-Verfahren im Zentrum schlägt diesbezüglich zu Buche. Den Kantonen müssen weniger Subventionen in der Höhe von insgesamt rund 18 Millionen Franken pro Jahr abgegolten werden. Auf Grund der Einführung eines umfassenden Rechtsschutzes verringern sich einerseits die Parteientschädigungskosten um 76 000 Franken pro Jahr; andererseits entfallen die Kosten für die Teilnahme der Hilfswerksvertretungen an den Anhörungen in der Höhe von rund 300 000 Franken Jahr. Schliesslich werden auch rund 4,7 Millionen Franken Minderkosten pro Jahr im Personalbereich erwartet, da das Asylverfahren auch nach dem bisherigen System hätte durchgeführt werden müssen. Dies führt zu einem Total von Minderkosten in der Höhe von rund 23 Millionen Franken pro Jahr.
Fazit
Aufgrund der Tatsache, dass der Aufbau der Testphase noch in der Anfangsphase steht, lassen sich die zu erwartenden Kosten noch nicht genau beziffern. Insbesondere exakte Angaben betreffend Bau- bzw. Mietkosten liegen heute noch nicht vor. Für eine erste Kostenschätzung wurde dabei auf die heute bestehenden EVZ-Strukturen abgestellt. Gleiches gilt für die Betriebskosten des Testphasenzentrums. Auch In Bezug auf die Kostenrechnung für die unentgeltliche Rechtsberatung und Rechtsvertretung lassen sich gegenwärtig aufgrund der noch ausstehenden Mandate und Konzepte nur erste Grobkosten erheben.
Im Vergleich zu den heutigen Verfahrensabläufen entstehen dem Bund Mehrkosten in der Höhe von rund 17 Millionen Franken pro Jahr.
3.2 Besondere Zentren
Der Betrieb von besonderen Zentren nach Art. 26 Abs. 1bisAsylG bewirkt zusätzliche Kosten für den Bund. Diese zusätzlichen Kosten können gegenwärtig nicht beziffert werden, weil der Bund noch nicht über derartige Zentren verfügt. Der Betrieb eines besonderen Zentrums verursacht zusätzliche Kosten. Dies gilt namentlich für das Sicherheitspersonal und für das Betreuungspersonal.
3.3 Sicherheitspauschale
Die Einführung einer Sicherheitspauschale bewirkt zusätzliche Kosten für den Bund. Diese Kosten können heute nicht beziffert werden, weil die Bedürfnisse bisher nicht quantifiziert werden können. Sie hängen von der Anzahl Betten ab, über die der Bund in den Empfangsstellen, den besonderen Zentren nach Artikel 26 Absatz 1bisAsylG und den Aussenstellen verfügen wird. Die theoretische Einführung dieser Pauschale am 1. Januar 2012 hätte Zusatzkosten von 1,7 Millionen Franken verursacht. Ausgehend von einem Zielbestand von 2800 Betten für 2013 würden zusätzliche Kosten in der Grössenordnung von 3,2 Millionen Franken anfallen. Die Anwendung dieser neuen Bestimmung auf die im Schlussbericht über die Neustrukturierung des Asylbereichs erwartete Situation mit 6000 Betten in den Zentren des Bundes, davon 150 Betten in den besonderen Zentren, hätte eine Pauschale von 6,7 Millionen Franken zur Folge.