Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/154: Dringliche Asylgesetzrevision: Anhörung zur Umsetzung · 33 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 3Fedlex · Erläuternder Bericht
1. Allgemeiner Teil
1.1 Gegenstand der Anhörung des EJPD
Das Parlament hat am 28. September 2012 eine dringliche Änderung des Asylgesetzes verabschiedet, die am 29. September in Kraft gesetzt wurde (Vorlage 3)1. Dagegen wurde erfolgreich das nachträgliche Referendum ergriffen. Die Referendumsabstimmung wird am 9. Juni 2013 stattfinden.
Für die Umsetzung eines Teils dieser dringlichen Änderungen des Asylgesetzes sind Ausführungsbestimmungen oder systematische Anpassungen in den Verordnungen des Bundesrates erforderlich. Sie bilden den Gegenstand der vorliegenden Anhörung. Verordnungsanpassungen ergeben sich insbesondere in folgenden Bereichen:
• Prüfung neuer Verfahrensabläufe im Rahmen von Testphasen (Art. 112b AsylG).
• Entrichtung einer Sicherheitspauschale durch den Bund und Entrichtung von Beiträgen
des Bundes für die Durchführung von Beschäftigungsprogrammen an Standortkantone von Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ) sowie für Zentren für renitente Asylsuchende (Art. 91 Abs. 2ter und Abs. 4bis AsylG).
• Schaffung von besonderen Zentren für renitente Asylsuchende (Art. 26 Abs. 1bis ff.
AsylG).
Damit alle dringlichen Änderungen des Asylgesetzes vom 28. September 2012 möglichst rasch und umfassend umgesetzt werden können, findet die Anhörung zu den erforderlichen Verordnungsanpassungen bereits vor der Referendumsabstimmung statt. Wird die Änderung des Asylgesetzes in der Referendumsabstimmung abgelehnt, fallen die gesetzlichen Grundlagen für diese Ausführungsbestimmungen weg und sie werden nicht in Kraft gesetzt.
1.2 Prüfung neuer Verfahrensabläufe im Rahmen von Testphasen
1.2.1 Ausgangslage
Der Bundesrat hat am 26. Mai 2010 eine Botschaft zur Revision des Asylgesetzes (AsylG) verabschiedet. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) ist am 23. November 2010 auf die Vorlage eingetreten. Gleichzeitig beauftragte sie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), bis Ende März 2011 einen Bericht über die Situation im Asylbereich zu verfassen und neue, weitergehende Optionen für eine markante Reduktion der Verfahrensdauer aufzuzeigen.
Die SPK-S sprach sich am 9. Mai 2011 einstimmig dafür aus, die Handlungsoption 1 des „Berichts über Beschleunigungsmassnahmen im Asylbereich“2 (nachfolgend Beschleunigungsbericht) weiter zu verfolgen. Diese Option sieht vor, dass die Mehrheit der Asylverfahren in Verfahrenszentren innerhalb einer kurzen, verbindlichen Frist abgeschlossen wird. Voraussetzung dafür ist eine umfassende Neustrukturierung des Asylbereichs. Tatsächlich verfolgten Personen soll weiterhin in der Schweiz vollumfänglich Schutz gewährt werden. Das Asylverfahren soll rechtsstaatlich korrekt und fair durchgeführt werden. Dazu gehört insbesondere ein umfassender und unentgeltlicher Rechtsschutz für die betroffenen Asylsuchenden. Durch rasche Asylverfahren soll der Anreiz für offensichtlich missbräuchliche Asylgesuche nachhaltig gesenkt werden. Dadurch wird die Glaubwürdigkeit der schweizerischen Asylpolitik nachhaltig gestärkt.
1 http://www.admin.ch/ch/d/as/2012/5359.pdf 2 http://www.bfm.admin.ch/content/dam/data/migration/rechtsgrundlagen/gesetzgebung/asylg-aug/ersatz-nee/berbeschleunig-asyl-d.pdf