Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/29: Bundesgesetz über Verbesserungen beim Informationsaustausch zwischen Behörden im Umgang mit Waffen · 35 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 10Fedlex · Erläuternder Bericht

Abklärungen im eigenen System und den Systemen des Bundes (Waffeninformationsplattform ARMADA, Polizeifahndungssystem) vornehmen. Zusätzlich müssen mittels Nachfrage bei Waffenbüros anderer Kantone weitere Abklärungen durchgeführt werden. Dies erfolgt heute in der Regel auf Grund der bisherigen Wohnsitze des Waffenerwerbers bzw. -besitzers. Ist lediglich die Waffe, nicht aber der Waffenbesitzer bekannt, so müssen für eine vollständige Abklärung alle Kantone angefragt werden. Dies führt zu einem erheblichen Aufwand bei den beteiligten Stellen und damit verbunden zu einer längeren Abklärungsdauer. Gerade in einem laufenden Polizeieinsatz, bei dem die Kenntnis über die mögliche Bewaffnung einer Zielperson zur Einschätzung der Gefährdungslage unabdingbar ist, ist dies im Wissen um die heutigen technologischen Möglichkeiten für eine effektive und effiziente Polizeiarbeit nicht mehr haltbar. Im Interesse der Bevölkerung geht es darum, mit technischen Massnahmen ein automatisiertes Abrufverfahren unter den elektronischen Informationssystemen des Bundes und der Kantone zu schaffen. Dies ist die Zielsetzung des Projektes «Online-Abfrage Waffenregister».

Im Rahmen des Harmonisierungsprogramms der Schweizer Polizeiinformatik wurde Ende 2011 das Projekt «Waffenplattform» initiiert. Dieses hat (über eine schrittweise Realisierung) zum Ziel, den gesamten Verlauf einer Waffe elektronisch zu bewirtschaften.

Die Umsetzung des oben geschilderten Vorhabens, ist in drei Modulen geplant:

1. Anträge für Waffenerwerbsscheine und meldepflichtiger Waffenerwerb können

von Bürgerinnen und Bürgern über ein Internetportal (Suisse ePolice) erfasst und dem für die Bewilligung zuständigen Waffenbüro elektronisch übermittelt werden, sofern der Kanton sich an diesem Verfahren beteiligt.

2. Die kantonalen Waffenbüros müssen im Rahmen ihrer gesetzlichen Meldepflicht

bestimmte Daten an die Zentralstelle Waffen von fedpol melden. Heute müssen diese Daten einmal im kantonalen Register und dann noch ein zweites Mal in der Waffeninformationsplattform ARMADA erfasst werden. Zukünftig soll die Meldung automatisiert direkt aus dem entsprechenden kantonalen Waffenregister elektronisch an ARMADA erfolgen können.

3. Mit dem Projekt „Online-Abfrage Waffenregister“ soll den Waffenbüros eine

Online-Anfrage zum Waffenerwerb und Waffenbesitz in den Waffenregistern aller Kantone und in der Waffeninformationsplattform ARMADA von fedpol mit nur einer einzigen Anfrage möglich sein.

An der Sitzung vom 11. April 2013 hat die KKJPD einstimmig beschlossen, das Vorhaben Waffenplattform bis Ende 2014 zu realisieren, damit die oben genannten Abfragemöglichkeiten ab Januar 2015 zur Verfügung stehen.

Ferner sollen im Interesse einer sicheren, einfachen und schnellen Datenübermittlung und -prüfung die Rechtsgrundlagen des automatisierten Strafregisters so angepasst werden, dass die Versichertennummer verwendet werden darf. Konkret geht es darum, die Versichertennummer nach Artikel 50c AHVG in VOSTRA zu implementieren, so dass die gestützt auf Artikel 367 Absatz 2terStGB vorgesehenen automatischen Meldungen an den Führungsstab zielgerichteter verarbeitet werden können. Denn anhand der Versichertennummer können diejenigen Meldungen, die für den Führungsstab von Interesse sind, vollautomatisch herausgefiltert werden, ohne dass in jedem Einzelfall ein Namensabgleich von Hand vorgenommen werden muss. Gleichzeitig soll die Versichertennummer auch für die Personensuche in