Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/29: Bundesgesetz über Verbesserungen beim Informationsaustausch zwischen Behörden im Umgang mit Waffen · 35 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 7Fedlex · Erläuternder Bericht

1.1.2 Motionen 13.3000 - 13.3003

Gestützt auf die Ergebnisse des Postulatsberichtes 12.3006 hat die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates vier Motionen erarbeitet und sie in der Folge am 7. Januar 2013 als Motionen 13.3000 - 13.3003 eingereicht.

- Motion 13.3000 Waffen. Einführung einer Meldepflicht an das VBS

Die Motion 13.3000 beauftragt den Bundesrat, in der StPO eine Meldepflicht der zuständigen Staatsanwaltschaft oder des zuständigen Gerichts an den Führungsstab aufzuerlegen, falls im Rahmen eines hängigen Strafverfahrens gegen Angehörige der Armee oder Stellungspflichtige zu befürchten ist, dass diese sich selbst oder Dritte mit einer Feuerwaffe gefährden.

Eine entsprechende Botschaft hat der Bundesrat der Bundesversammlung so schnell wie möglich, spätestens aber bis Herbst 2013 zu unterbreiten.

Die Stellungnahme des Bundesrates erläuterte, dass er vollumfänglich einverstanden sei mit dem Inhalt der Motion. Aus formellen Gründen hat er jedoch deren Ablehnung beantragt. So kann die ihm gewährte Frist zum Verfassen der Botschaft nicht eingehalten werden.

- Motion 13.3001 Waffen. Bearbeitung der Informationen im Personalinfor-

mationssystem der Armee

Die Motion beauftragt den Bundesrat, das Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme so anzupassen, dass die von den Staatsanwaltschaften und Gerichten dem VBS gemeldeten Daten im Personalinformationssystem der Armee (PISA) bearbeitet werden können. Der Bundesversammlung soll eine entsprechende Botschaft so schnell wie möglich, spätestens aber bis Herbst 2013 unterbreitet werden.

Auch bei dieser Motion beantragt der Bundesrat aus formellen Gründen (siehe dazu Motion 13.3000) die Ablehnung, erklärt sich aber mit deren Inhalt vollumfänglich einverstanden.

- Motion 13.3002 Waffen. Verbesserung des Informationsaustausches zwi-

schen den Behörden der Kantone und des Bundes

Die Motion 13.3002 beauftragt den Bundesrat dazu, zur Verbesserung des Datenaustauschs zwischen den mit dem Vollzug des Waffengesetzes beauftragten Behörden der Kantone und des Bundes, dem Parlament so schnell wie möglich, spätestens aber bis Herbst 2013, eine Vorlage zur Änderung des Waffengesetzes zu unterbreiten, welche zumindest folgende Punkte regelt:

a. Über einen Entzug oder eine Verweigerung einer Bewilligung oder den Entzug

von Waffen durch ein kantonales Waffenbüro sollen Militärbehörden automatisch informiert werden.

b. Die zuständigen Behörden des Wohnsitzkantons sollen über Personen infor-

miert werden, denen aufgrund der Militärgesetzgebung die persönliche Waffe oder die persönliche Leihwaffe entzogen wurde.

c. Die Daten der elektronischen Informationssysteme nach Artikel 32a Absatz 2

des Waffengesetzes sollen den kantonalen Polizeibehörden und den zuständigen Behörden des Bundes mittels eines Abrufverfahrens zugänglich gemacht werden, der Zugriff kann auch automatisiert erfolgen.