Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/29: Bundesgesetz über Verbesserungen beim Informationsaustausch zwischen Behörden im Umgang mit Waffen · 35 Seiten
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Bei der Datenbank DAWA werden die Dateninhalte präzisiert und ergänzt. Aktuell könnte aus dem Namen «Datenbank über die Abgabe und den Entzug von Waffen der Armee» der falsche Eindruck entstehen, dass darin auch alle persönlichen Waffen der Armee, die das Militär als persönliche Ausrüstung abgibt, verzeichnet sind. Tatsächlich ist dies aber nicht der Fall. Es sind (nur) die persönlichen Waffen verzeichnet, die Armeeangehörige am Ende ihrer Dienstzeit zu Eigentum überlassen werden. Zudem wird präzisiert, dass DAWA neben (definitiv) entzogenen Waffen auch Informationen zu vorsorglich abgenommenen persönlichen Waffen der Armee enthält. Neu sollen weiter auch Personen in die Datenbank DAWA aufgenommen werden, denen insbesondere aufgrund eines Gefährdungspotenzials keine persönliche Waffe erstmalig abgegeben oder überlassen wurde. Diese Personenkategorie war bis anhin in DAWA nicht registriert. Verzeichnet waren lediglich Angehörige der Armee, denen eine Waffe abgegeben, aber später wieder vorsorglich abgenommen oder entzogen wurde. Auch die Informationen über Angehörige der Armee oder Stellungspflichtige, denen keine persönliche Waffe der Armee abgegeben wurde, sind aber für die kantonalen Behörden von Bedeutung. Bei solchen Einträgen ist es ebenfalls sinnvoll, dass in der Folge die zuständige kantonale Behörde prüft, ob die Person auch „zivile“ Waffen besitzt. Trifft dies zu, hat die Behörde abzuklären, ob auch nach Waffengesetz Hinderungsgründe (Art. 8 Abs. 2 WG) bestehen, die eine Beschlagnahme und allenfalls definitive Einziehung der Waffen rechtfertigen.
Bst. e und f
Die Buchstaben e und f sehen vor, dass die Zentralstelle weitere Datenbank führt. Es sind dies die «Datenbanken über die Hauptmerkmale von Waffen (WANDA) und Munition (MUNDA)». Diese Datenbanken wurden bei der Zentralstelle Waffen nie eingerichtet, da heute andere Institutionen entsprechende Informationsquellen zur Verfügung stellen.
So betreibt Interpol ein Informationssystem namens «Firearms Reference Table» (FRT). Darin sind mehr als 250'000 Beschreibungen zu Feuerwaffen registriert, häufig auch mit Foto. Die entsprechenden Informationen, die berechtigten Behörden der Mitgliedstaaten von Interpol zur Verfügung stehen, dienen dazu, Feuerwaffen korrekt zu beschreiben und zu identifizieren. Dadurch erhöhen sich die Chancen einer erfolgreichen Rückverfolgung.
Die über Internet zugängliche Seite der «European Cartridge Research Association (ECRA)» deckt Informationsbedürfnisse zu Munition ab. Die ECRA ist in der Form eines Vereins organisiert. Neben verschiedenen Fachpublikationen in gedruckter Form führt die ECRA seit ca. 13 Jahren die Datensammlung ECRA Caliber Data Viewer. Die Sammlung dient der Identifikation von Patronen im Kaliber 1 – 50 mm. Zurzeit sind ca. 13‘820 Caliber erfasst (Technische Masse, Bilder, etc.), die Sammlung wird laufend erweitert. Auch verschiedene Polizeibehörden nutzen die Informationen.
Ferner sieht Buchstabe f vor, dass die Zentralstelle Waffen «Datenbanken zur Auswertung von Schusswaffenspuren an Waffen, Munition, insbesondere Tatmunition, und an Personen, die an Straftaten beteiligt oder von ihnen betroffen waren (ASWA)» führt. Die Bestimmung, steht im Zusammenhang mit Artikel 31d WG, der vorsieht, dass der Bund und die Kantone eine nationale Koordinationsstelle zur zentralen Auswertung von Spuren von Schusswaffen betreiben können, welche durch die Zentralstelle geführt wird. Bereits seit vielen Jahren führt der Wissen-