Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/29: Bundesgesetz über Verbesserungen beim Informationsaustausch zwischen Behörden im Umgang mit Waffen · 35 Seiten

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schätzt werden kann. Die benötigten Gelder können nicht durch das ordentliche Informatik-Budget des EJPD für das Strafregister aufgefangen werden. Denn jährlich stehen für VOSTRA ca. 150 000 Franken für kleinere technische Anpassungen zur Verfügung. Um die Neuprogrammierung zu finanzieren, wird das EJPD daher gemäss den gültigen Richtlinien dem Bundesrat rechtzeitig einen Antrag auf zusätzliche IKT-Mittel stellen.

Bei den Informationssystemen MEDISA, PSN und VVAdmin handelt es sich um laufende Systeme. Mit der Schaffung der vorliegenden formell-gesetzlichen Grundlagen wird kein finanzieller Mehraufwand ausgelöst.

Beim Informationssystem PISA fallen für die Erweiterung der Datenfelder sowie für die Implementierung des gemeinsamen Identifikators (Versichertennummer) Programmierungskosten von Fr. 350'000 an.

Die gesetzlichen Anpassungen betreffend die automatisierten Meldungen der von der Zentralstelle Waffen von fedpol betriebenen Waffeninformationsplattform ARMADA an die kantonalen Waffenbüros bzw. an den Führungsstab bedingen eine Anpassung von ARMADA. Für diese Anpassungen wird mit Kosten in der Höhe von CHF 150‘000 gerechnet, welche durch das EJPD getragen werden.

Die Anbindung von ARMADA an die kantonalen Waffenregister verursacht jedoch noch weitere Kosten. Da momentan noch kein verbindlicher technischer Beschrieb durch das HPI Projekt Waffenplattform erstellt wurde und verschiedene Technologieentscheide noch gefällt werden müssen, können keine verbindlichen Angaben betreffend die Kosten der Anbindung von ARMADA an die vernetzen kantonalen Systeme gemacht werden. Das EJPD hat aber verschiedene Vorarbeiten geleistet und 2013 insgesamt CHF 400‘000 für diese Arbeiten zur Verfügung gestellt. Auch die 2014 notwendigen Mittel werden durch das EJPD zur Verfügung gestellt, je nach Projektentwicklung können dies mehrere hunderttausend Franken sein.

Der Betrieb der mit den genannten Zusätzen erweiterten Applikation ARMADA wird zusätzliche Betriebskosten verursachen. Auf Grund der aktuell zur Verfügung stehenden – jedoch wie oben erwähnt noch unvollständigen – Angaben, ist mit zusätzlichen Betriebskosten in der Höhe von CHF 200‘000 pro Jahr zu rechnen. Dabei handelt es sich um eine neue zusätzliche Aufgabe für das EJPD und die hierzu notwendigen Mittel sind plafonderhöhend einzustellen.

3.1.2 Personelle Auswirkungen

Derzeit ist nicht davon auszugehen, dass vorliegende Gesetzesanpassung personelle Auswirkungen haben wird.

3.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete

Wie in Ziffer 1.5 erläutert, vollziehen nach Artikel 38 die Kantone das Waffengesetz. Damit werden die kantonalen Waffenbüros, in die kantonalen Polizeikorps integriert, die Nachregistrierung gemeldeter Feuerwaffen und deren wesentliche Bestandteile zu vollziehen haben. Dass damit ein derzeit kaum abschätzbarer Aufwand verbunden ist, wurde ebenfalls bereits in der Ziffer 1.5 erläutert.